Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Privatsache Diebstahl

Wer sich den Dienstwagen während eines privaten Ausflugs klauen lässt, darf nicht auf den Fiskus hoffen.

Wird ein Firmenwagen privat genutzt und bei einer solche Gelegenheit gestohlen, dann kann das Unternehmen den Schaden nicht als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Ähnlich wie bei Unfällen sei auch bei einem Diebstahl die Privatfahrt eine private Angelegenheit, entschied der Bundesfinanzhof.

Geklagt hatte ein Arzt, dem der Firmenwagen beim Besuch eines Weihnachtsmarktes auf dem Parkplatz gestohlen wurde. Seine Kaskoversicherung wollte den Verlust von rund 23.000 Euro nicht übernehmen, da er gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hatte. Das Finanzamt weigerte sich ebenfalls, den Schaden anzuerkennen. Der Bundesfinanzhof gab dem Fiskus recht: Die Kosten seien privat veranlasst und dürften nicht auf den betrieblichen Gewinn angerechnet werden.

Bundesfinanzhof: Az. XI R 60/04

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Damit der Dienstwagen für Geschäftsführer steuerfrei ist, müssen sie laut einem Urteil ein Fahrtenbuch führen.

Geschäftsführende Gesellschafter

Keine Privatnutzung, dennoch Steuer auf Dienstwagen?

Wer als Geschäftsführer 50 Prozent oder mehr an seiner GmbH hält, muss für den Dienstwagen Steuern zahlen – auch ohne Privatnutzung. Es gibt nur eine Ausnahme.

    • Steuern
Wer auf privat betriebenen Parkplätzen kostenlos parken darf, muss sich an das Zeitlimit halten. Ansonsten drohen dem Fahrer Strafgebühren, dem Fuhrparkmanager Ärger und vom Halter eine Unterlassungserklärung.

Fuhrpark

Sind Strafzettel von privaten Parkplatzkontrollen rechtmäßig?

Wenn sich Mitarbeiter mit Firmenwagen auf Kundenparkplätzen nicht an die Zeitlimits handeln, hat der Arbeitgeber den Ärger. Aber dürfen Betreiber solcher privaten Parkflächen wirklich Gebühren einfordern?

    • Fuhrpark
Porsche tanken kostet Mitarbeiter den Job: Denn er nutzte die Tankkarte seines Firmenwagens entgegen der betrieblichen Regeln mehrfach privat.

Fuhrpark

Tankkarte privat genutzt: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Für dienstliche Fahrten mit dem Firmenwagen stellt ein Betrieb einem Mitarbeiter eine Tankkarte zur Verfügung. Doch der nutzt sie 38 Mal privat und tankt damit seinen Porsche.

    • Fuhrpark
Gerät ein Akku eines Elektrofahrzeugs in Brand, stellt sich schnell die Haftungsfrage.

Fuhrparkrecht

Haftung bei Akku-Brand: Auf den Betrieb kommt es an

Ein ausgebauter Akku eines Elektrorollers explodiert während der Fahrzeuginspektion in der Werkstatt. Wer kommt für den Schaden auf?

    • Fuhrpark