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Vorsteuerpauschalierung

Diese Gewerke profitieren

Ein Download zeigt Ihnen, ob Ihr Betrieb unter die Regelungen zur Vorsteuerpauschalierung fällt.

Die Vorsteuerpauschalierung gibt es nicht für jedes Unternehmen. Zunächst einmal muss das das Unternehmen zu einem der 23 handwerklichen Gewerbezweige gehören, die in den Paragrafen 69 und 70 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) aufgeführt sind. Dort sind auch die jeweiligen Durchschnittsätze festgelegt, nach denen ein Betrieb die Pauschale berechnen kann.

Die Liste der Gewerke finden Sie hier als Download (pdf).

Außerdem muss ein Betrieb zwei weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Nettoumsatz lag im Vorjahr nicht über 61.356 Euro.
  • Das Unternehmen ist nicht zur Bilanzierung verpflichtet.
(jw)

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