Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Urteil

Kündigung eines Geschäftsunfähigen gilt nicht

Wer geschäftsunfähig ist, kann keine Verträge schließen. Genauso wenig kann ein Arbeitgeber einem geschäftsunfähigen Mitarbeiter kündigen, auch wenn er von dessen Status gar nichts weiß.

Über die Unwirksamkeit einer solchen Kündigung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Einem Geschäftsunfähigen könne kein Schriftstück rechtlich wirksam zugestellt werden, heißt es in dem Urteil. Eine korrekte Kündigung setze die bewusste Übergabe des Schreibens an den Betreuer des Geschäftsunfähigen voraus.

Das LAG kam mit der Entscheidung der Kündigungsschutzklage eines Angestellten nach. Dieser hatte zwar die die Kündigung seines Arbeitgebers zunächst akzeptiert. Später ergab ein Gutachten jedoch: Der Mann war zu diesem Zeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung geschäftsunfähig. Der gesetzlich bestellte Betreuer erfuhr nur verspätet und zufällig von der Kündigung.

Die Ansicht des Arbeitgebers, die Klagefrist sei längst verstrichen, teilte das LAG nicht. Eine Klagefrist habe nämlich nie begonnen, weil die Kündigung niemals wirksam gewesen sei.

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Für Mitarbeitende in einem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht.

Urteil

Kündigung im Kleinbetrieb auch bei offenen Stellen?

Kündigungen können im Kleinbetrieb ohne Begründung ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber begründete sie trotzdem – und handelte sich ein Gerichtsverfahren ein.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Nach dem Urlaub im Krankenhaus und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Ist das ein Kündigungsgrund? 

Ohne Krankmeldung im Krankenhaus: Kündigung unwirksam

Eine Arbeitnehmerin wurde – ohne ihren Arbeitgeber zu informieren – mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt. Sie erhielt eine Kündigung. Zu Unrecht.

Attest bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses: In diesem Fall war das laut Landesarbeitsgericht Niedersachsen unproblematisch, weil der Mitarbeiter schon vorher krankgeschrieben war.

Recht

Krank nach Kündigung: Was gilt für die Lohnfortzahlung?

Wenn sich ein Mitarbeiter nach der Kündigung krank meldet und wochenlang ausfällt, ist das verdächtig. In diesem Fall muss der Betrieb Lohnfortzahlung leisten.

    • Recht, Arbeitsrecht
Heimlich feiern und dann einen Saustall hinterlassen ist eine schwere Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber.

Arbeitsrecht

Heimliches Saufgelage rechtfertigt Kündigung

Nach der offiziellen Firmenfeier ging die Party zweier Kollegen unerlaubt im Betrieb weiter. Das muss sich ein Arbeitgeber nicht bieten lassen, befand ein Gericht.

    • Personal, Personalführung, Recht, Arbeitsrecht