Im Prinzip sind Mitarbeiter bei Weihnachtsfeiern im Unternehmen zwar unfallversichert. Das gilt nach Angaben der Unfallkasse Nord jedoch nur, wenn es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier des Unternehmens handelt. Ausgeschlossen seien hingegen Unfälle, die sich auf privaten Feiern unter Kollegen ereignen, auch wenn diese in den Geschäftsräumen stattfinden. Gleiches gelte, wenn Mitarbeiter die offizielle Feier im Anschluss noch etwas verlängern. Ganz zu schweigen von Heimfahrten unter Alkoholeinfluss.
Den vollen Versicherungsschutz gibt es demnach nur, wenn es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier des Unternehmens handelt. Die Unternehmensleitung müsse zudem die Feier billigen, fördern und mitfeiern. Keine Rolle spiele es, wo und wann die Feier stattfindet; der Versicherungsschutz greift auch bei Feiern außerhalb der Firma und nach Feierabend.
(jw)