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Feiner Staub – grobe Maßnahme

Feiner Staub – grobe Maßnahme

Kommunen dürfen ab 2007 Fahrverbote aussprechen, wenn die EU-Grenzwerte für Feinstaubbelastungen überschritten werden. Die neuen Regeln könnten das Handwerk mit seinen unzähligen Diesel-Transportern hart treffen.

In vielen Städten werden die geltenden Grenzwerte nach wie vor überschritten, Maßnahmen zur Luftreinhaltung werden derzeit intensiv diskutiert. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt vor "Aktionismus und wirtschaftsfeindlichen Regelungen". Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung dürfen nicht zu einer Einschränkung der Mobilität von Gewerbetreibenden führen.

Die Kennzeichnungsverordnung sieht vor, Fahrzeuge künftig je nach Höhe ihrer Partikelemission in vier Schadstoffklassen einzuteilen und mit farbigen Plaketten auszustatten. Geplant ist außerdem die Einführung eines neuen Verkehrszeichens, mit dem Behörden bei Bedarf Verkehrsbeschränkungen gestaffelt nach Schadstoffklassen und innerstädtischen Umweltzonen einrichten können.

Ein Großteil von Handwerksunternehmen ist mit Dieseltransportern unterwegs. Und diese Fahrzeuge erfüllen, so der ZDH, nur in wenigen Fällen die künftigen Standards der günstigen Schadstoffklassen der Kennzeichnungsverordnung. Daher seien Betriebe von Fahreinschränkungen besonders stark betroffen.

Maßnahmen zur Eindämmung der Luftverschmutzung sollten aus ZDH-Sicht auf "andere Emissionsquellen, eine bessere Organisation des innerstädtischen Verkehrs und die Förderung von fahrzeugtechnischen Lösungen" abzielen. Dass Bund und Länder bis 2007 eine Lösung finden wollen, um den Einbau von Russfiltern in Altfahrzeugen zu fördern, begrüßt die Handwerksorganisation.

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