Bisher galt in Deutschland, dass Urlaubstage verfallen, wenn sie wegen Krankheit nicht genutzt werden konnten oder nicht bis zum Jahresende genommen wurden. Tariflich wurde die Frist teilweise bis Ende März des Folgejahres ausgeweitet.
Der EuGH entschied nun, dass ein Urlaubsanspruch nicht verfallen darf, falls der Arbeitnehmer seine Urlaubstage nicht nehmen kann. Das sei auch bei einer mehr als einen Monat andauernden Erkrankung der Fall.
Das Urteil könnte das Klima in deutschen Betrieben verschärfen. Bisher hätten deutsche Arbeitgeber die Verträge mit dauerhaft erkrankten Mitarbeitern nicht gekündigt, weil ihnen dadurch keine finanziellen Nachteile entstanden, erklärte der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer gegenüber dem Handelsblatt. "Das wird sich jetzt ändern", prophezeite der Jurist. Das Urteil zwinge Arbeitgeber dazu, vermehrt krankheitsbedingte Kündigungen auszusprechen, "um das jahrelange Auflaufen eines jährlichen Mindesturlaubs von vier Wochen zu vermeiden".
Europäischer Gerichtshof: Az. C-350/06
(jw)