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Vergabegesetz auf dem Weg

Vergabegesetz auf dem Weg

Mit einem zentralen Melderegister für „Schwarze Schafe" und einem neuen Tariftreuegesetz will die Bundesregierung der angeschlagenen Baubranche unter die Arme greifen. Das Bundeskabinett hat einem Referentenentwurf für das neue Gesetz zugestimmt.

Mit einem zentralen Melderegister für #8222;Schwarze Schafe" und einem neuen Tariftreuegesetz will die Bundesregierung der angeschlagenen Baubranche unter die Arme greifen. Nachdem das Bundeskabinett dem Referentenentwurf für das neue Gesetz am Mittwoch zugestimmt hat und sich mittlerweile auch die Fraktion des Grünen-Koalitionspartners hinter den Entwurf gestellt hat, ist nun der Weg frei, um das Gesetz in den Bundestag einzubringen.

Nach einer Einigung hatte es noch bis unmittelbar vor dem Zusammentreten der Ministerriege und sogar noch danach nicht ausgesehen. Einige Vertreter des Grünen-Koalitionspartners hatten Bedenken angemeldet. Der Grund: Zum einen könne das Gesetz nach ihrer Ansicht gerade für ostdeutsche Unternehmen das sichere #8222;Aus" bedeuten, da sie kaum Chancen hätten, den höheren West-Tariflohn zu zahlen. Zum anderen würden durch das Gesetz zusätzlich Kosten auf die Öffentliche Hand zukommen.

Das Bundeskabinett votierte trotz dieser Bedenken für das neue Gesetz. Erst am Abend stimmte Bündnis 90/ Die Grünen auf einer Fraktionssitzung #8222;mit sehr großer Mehrheit" für die Einbringung des Tariftreuegesetzes, erklärte Fraktionschefin Kerstin Müller am Donnerstag in Berlin. Gleichzeitig kündigte sie allerdings an, dass sich die Grünen im Laufe des parlamentarischen Verfahrens für eine #8222;weitere Veränderung des Gesetzentwurfs" einsetzen werden.

Wie berichtet, sieht das neue Gesetz vor, öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen zu vergeben, die verbindlich versichern, ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung geltenden Tariflohn zu zahlen. Diese Bestimmung soll auch für nachgeordnete Subunternehmer gelten. Darüber hinaus verständigte sich das Kabinett am Mittwoch darauf, ein bundesweites Register aufzubauen, in dem unlautere Unternehmen erfasst werden. Kontrolliert werden soll die Einhaltung des Gesetzes nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Zollverwaltung.

Parallel zu den Beratungen auf Bundesebene ist am Mittwochabend in Hannover der Entwurf für ein Landesvergabegesetz in den Niedersächsischen Landtag eingebracht worden. Im Gegensatz zum Entwurf für das Bundesgesetz, das erst ab einem Auftragsvolumen von 50 000 Euro greifen soll, soll das Landesgesetz bereits bei einem Auftragsgegenwert von 20 000 Euro angewendet werden.

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