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Steuern

Fiskus zahlt Berater

Macht das Finanzamt Fehler, muss es daraus folgende Kosten eines Steuerberaters übernehmen.

Macht das Finanzamt einen Fehler, kann das meist nur noch ein Steuerberater bereinigen. Für dessen Rechnungen muss nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam das Finanzamt aufkommen (Aktenzeichen 4 O 220/04).

In dem Fall bekam ein Unternehmer vom Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid über sage und schreibe 41.609.376 Euro zugesandt, was zu rund 170 Millionen Euro Gewerbesteuer geführt hätte. Der Finanzbeamte hatte einfach die Vorjahreswerte nicht gelöscht und tippte den neuen Gewinn einfach hinzu. Dadurch entstand der hohe Messbetrag. Der Unternehmer beauftragte seinen Steuerberater, gegen diesen Bescheid vorzugehen. Das Finanzamt erließ daraufhin einen geänderten Bescheid mit den korrekten Daten.

Die Honorarrechnung des Steuerberaters angesichts der hohen Streitsumme lag sie bei 75.000 Euro schickte der Unternehmer dem Land Brandenburg, in dessen Bezirk sich das Finanzamt des Unternehmers befindet. Die Richter des Landgerichts Potsdam bestätigten den Unternehmer und das Finanzamt musste für den Schaden aufkommen.

Tipp: Sollten Sie sich wegen eines Fehlers des Finanzamts gegen Bescheide wehren müssen, können Sie dem Finanzamt die hierbei anfallenden Honorare in Rechnung stellen. Achten Sie jedoch darauf, dass der Berater Ihnen für die Einspruchbearbeitung eine gesonderte Rechnung erteilt. Bei Sammelrechnungen ist häufig nicht eindeutig ersichtlich, welche Honorare nun auf die Einspruchsbearbeitung fallen. Nachteilige Schätzungen des Finanzamts wären die Folge.

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