Wer zu sehr auf die Tube drückt, wird dafür künftig tief in die Tasche greifen müssen. Die Bußgelder für extrem zu schnelles Fahren werden zum 1. Mai 2000 drastisch angehoben. Dies ist nach Ansicht des ADAC der Kernpunkt der Novellierung des Verwarnungs- und Bußgeldkataloges.
Das müssen Temposünder künftig zahlen (alte Werte in Klammern):
zu schnell um ... km/h
innerorts
außerorts
Bußgeld in Mark
Punkte
Fahrverbot
Bußgeld in Mark
Punkte
Fahrverbot
51 - 60
350 (350)
4 (4)
2 (1)
300 (300)
4 (4)
1 (1)
61 - 70
600 (450)
4 (4)
3 (2)
550 (400)
4 (4)
2 (1)
über 70
850 (450)
4 (4)
3 (2)
750 (400)
4 (4)
3 (1)
Mit dieser Verschärfung ist der Gesetzgeber den Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages gefolgt, der für notorische Raser eine effektivere Ahndung gefordert hatte.
Daneben gibt es eine Reihe von allgemeinen Änderungen. Hier die wichtigsten:
mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen fahren:
Kfz mit Saisonkennzeichen ausserhalb des Zulassungszeitraumes auf Straßen abgestellt:
mangelhafte Ladungssicherung:
abbiegen oder wenden bei durchgezogener Linie:
Reboard-Kindersitz auf Beifahrerplatz mit Airbag
montiert:
mit Pkw gegen die Einbahnstraße fahren:
in der Fußgängerzone fahren:
Busspur benutzen:
fehlender Warnhinweis trotz Beifahrerairbag:
Auch die Radfahrer bleiben von der Erhöhung des Verwarnungsgeldes nicht verschont. Vor allem gefährliche Regelverstöße werden höher bestraft als bisher oder als neue Tatbestände eingeführt:
20 Mark: Fahren in Fußgängerzonen und auf gesperrten Straßen, rücksichtsloses Verhalten auf gemeinsamen Fuß-/Radwegen, Verstöße gegen Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung), zu mehreren nebeneinander fahren (mit Behinderung 30 Mark, Gefährdung 40 Mark, Sachbeschädigung 50 Mark).
30 Mark: vorhandenen Radweg nicht oder in der falschen Richtung benutzen, gegen die Einbahnstraßenrichtung fahren (mit Behinderung 40 Mark, Gefährdung 50 Mark, Sachbeschädigung 60 Mark).