Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Urteil

Weniger Weihnachtsgeld für dauerkranke Mitarbeiter

Ein Arbeitnehmer fehlt monatelang. Sollen Sie ihm trotzdem die volle Weihnachtgratifikation zahlen? Ein aktuelles Urteil zeigt: In der Regel dürfen Chefs die Sonderzahlung in solchen Fällen kürzen.

Dass dauerhaft erkrankten Mitarbeitern nicht grundsätzlich die volle Gratifikation zusteht, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die für 2008 nicht wie in den Vorjahren Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts bekommen hatte.

Der Chef hatte die Zahlung mit dem Hinweis vermindert, dass die Klägerin sechs Monate krank gewesen sei. Damit hat er sich korrekt verhalten, stellten die Richter klar. Denn die Höhe der Sonderzahlung sei im Arbeitsvertrag nicht konkret ausgewiesen gewesen.

Zudem hatte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in wiederholten Aushängen informiert, dass er das Weihnachtsgeld bei Krankheit kürzen werde. Dass er die Zahlung schließlich tatsächlich davon abhängig machte, wie lange die Mitarbeiterin gearbeitet habe, sei nicht zu beanstanden.

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Eine Krankschreibung reiht sich an die nächste. Doch nur bei Neuerkrankungen muss der Arbeitgeber länger als sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten.

Urteil

Dauerkranke Mitarbeiter – wann entfällt die Lohnfortzahlung?

Wer dauernd neue Erkrankungen beim Arbeitgeber meldet, muss seine Krankenakte offenlegen. Sonst kann der Arbeitgeber die Zahlungen einstellen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Fotos und Videos von Ex-Mitarbeitern dürfen nicht unendlich lange auf einer Firmen-Website stehenbleiben.

Persönlichkeitsrechte

Dürfen Fotos von ehemaligen Mitarbeitenden auf der Firmenwebsite verbleiben?

Monatelang bleibt Bildmaterial gegen den Willen eines ehemaligen Mitarbeiters auf der Website eines Unternehmens. In diesem Fall wurde das teuer.

    • Recht
Hat nach den ersten Testwochen ein gutes Gefühl mit der 4-Tage-Woche: Schreinermeister Hanns-Georg Mostert.

Pilotprojekt

Wenn ein Fehler weniger passiert, lohnt sich die 4-Tage-Woche

Sechs Monate die 4-Tage-Woche testen: Einerseits ist das Luxus für Handwerksmeister Hanns-Georg Mostert, andererseits ein Gewinn für seinen Betrieb und das Team.

    • Personal
Clemens Geringer hat sich auf Klimatechnik spezialisiert und informiert Kunden auf seiner Website hauptsächlich über diesen Schwerpunkt.

Online-Auftritt

Übersicht auf der Website: Weniger ist mehr

Weniger Menüpunkte, Konzentration auf wesentliche Inhalte: Handwerker Clemens Geringer verrät, was ihm bei seiner Firmenwebsite besonders wichtig ist.

    • Digitalisierung + IT