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Urteil

Richter stoppen Kontogebühren für Darlehen

Wenn Banken in die Kasse greifen: Privatkunden müssen für Darlehen keine laufenden Kontogebühren zahlen. Und auch für die Bonitätsprüfung muss die Bank selbst aufkommen.

Bankenschelte vom Bundesgerichtshof (BGH): Die Praxis vieler Banken, für ein privates Darlehenskonto monatlich Kontoführungsgebühren zu kassieren, ist nach Auffassung der Richter unzulässig. (Urteil vom 7. Juni 2011, Az. XI ZR 388/10)

Nach Ansicht des BGH handelt es sich bei der in Rechnung gestellten Kontoführung nicht um eine Leistung im Interesse des Kunden. ­Vielmehr handele die Bank im eigenen Inter­esse, da sie das Konto ausschließlich aus ­buchhalterischen und Abrechnungszwecken führt.

Banken müssen zurückzahlen
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, die das Urteil erstritten hatte, hätten Darlehensnehmer nur den vereinbarten Zins zu zahlen. „Wem ein solches Entgelt in Rechnung gestellt wurde, kann die Beträge nun zurückverlangen“, teilte die Verbraucherzentrale mit. Zurückfordern können Betroffene die Gebühren für die vergangenen drei Jahre.

Auch die Bonitätsprüfung lassen sich Banken gerne von Kunden bezahlen. Warum das unzulässig ist, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Bonitätsprüfung ist Bankensache


Auch hinsichtlich der Kosten einer Bonitätsprüfung gibt es ein aktuelles Urteil, diesmal vom Oberlandesgericht Hamm (OLG). Dort entschieden die Richter, dass Privatkunden, die einen Kredit beantragen, für die Bonitätsprüfung der Bank nicht zahlen müssen.

Diese Prüfung erfolge ausschließlich aus Vermögensinteressen der Bank und führe bei schlechterer Bonität regelmäßig zu höheren Zinsen. Es gebe daher keinen Grund, dem Kunden diesen Arbeitsaufwand auch noch in Rechnung zu stellen. (Urteil vom 11. April 2011, Az. I-31 U 192/10 )

Weitere Infos zum Thema:

(jw)

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