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Verspätungszuschlag

Satter Zuschlag bei verspäteter Steuererklärung

Druckmittel Verspätungszuschlag: Wer regelmäßig seine Steuererklärungen zu spät abgibt, muss mit erheblichen Zuschlägen rechnen. In einem aktuellen Fall kassierte der Fiskus gleich zehn Prozent mehr für eine verspätete Umsatzsteuervoranmeldung ab.

Maximal zehn Prozent Verspätungszuschlag können einem Urteil des Finanzgericht Münchens zufolge auch dann angemessen sein, wenn ein Steuerzahler die Abgabefrist nur knapp verpasst - zumindest dann, wenn sich der Betroffene regelmäßig zu viel Zeit mit der Abgabe lässt.

Die Finanzverwaltung sei berechtigt, den Verspätungszuschlag je nach Grad des Verschuldens anzusetzen. Bei wiederholt verspäteter Abgabe sei es zulässig, den Druck auf den Steuerzahler zu erhöhen, wenn frühere Verspätungszuschläge nicht die gewünschte Wirkung zeigten.

Der Verspätungszuschlag müsse sich nicht zwingend nach dem finanziellen Vorteil richten, den ein säumiger Steuerzahler durch die verspätete Abgabe erzielen könnte. Vielmehr sei es in schweren Fällen es angemessen, den Zuschlag so festzulegen, dass er "als angemessene Sanktion" wirkt.

(jw)

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