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Vereinbarungen

Vertragsverhältnis oder Steuersparmodell?

Verträge mit nahen Angehörigen werden vom Fiskus besonders genau unter die Lupe genommen ...

Unternehmer, die Darlehensverträge, Arbeitsverträge oder Mietverträge mit nahen Angehörigen abschließen, müssen mit besonders kritischen Überprüfungen der Finanzbeamten rechnen. Schließlich könnte das Vertragsverhältnis nur ein verstecktes Steuersparmodell sein. Prüfen Sie deshalb von Zeit zu Zeit, ob das vertraglich Vereinbarte auch tatsächlich eingehalten wird.

Zu prüfen wäre vor allem:

Werden Zahlungen (Zinsen, Miete, Raten bei Kauf) pünktlich und regelmäßig überwiesen beziehungsweise gegen Unterzeichnung einer Quittung ausbezahlt?

Gehen die Zahlungen auf einem Konto ein, an dem der Unternehmer selbst keine Verfügungsmacht hat?

Wird ein Darlehen tatsächlich gewährt, das Mietobjekt zur Verfügung gestellt oder ein gekaufter Gegenstand übergeben?

Wer diese Punkte bejahen kann, sollt weiter prüfen, ob die vereinbarten Konditionen wenigstens der Höhe nach den Verhältnissen zwischen fremden Dritten entsprechen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Zinszahlungen angemessen hoch sind (Vergleich der Bankzinsen), die Mietzahlungen wenigstens 50 Prozent der ortsüblichen Miete betragen und/oder die Raten für den Kauf eines Gegenstandes nicht überzogen sind.

Wer diese Grundsätze beherzigt und an und zu seine vertraglichen Bindungen mit nahen Angehörigen prüft, kann den künftigen Außenprüfungen gelassen entgegensehen.

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