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Teizeitanspruch beschlossen

Teilzeitanspruch beschlossen

Arbeitnehmer haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalition verabschiedet.

Arbeitnehmer haben künftig einen gesetzlichen

Anspruch auf Teilzeitarbeit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der

Bundesregierung hat der Bundestag mit den Stimmen der

Koalition verabschiedet. Befristete Arbeitsverträge dürfen künftig

ohne sachlichen Grund nur noch bei Neueinstellungen und für

Beschäftigte ab dem 58. Lebensjahr abgeschlossen werden. Sie sind wie

bisher auf zwei Jahre begrenzt.

«Wir müssen die Möglichkeit haben, dass fortschrittliche Familien

ihr Familienleben und ihr Erwerbsleben in Einklang bringen»,

begründete Olaf Scholz (SPD) den Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Arbeitgeber können eine Verkürzung der Arbeitszeit nur aus

betrieblichen Gründen ablehnen. Die Bundesregierung erhofft sich von

dem Gesetz die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Die Union lehnte den Gesetzentwurf ab, weil er die Unternehmen

durch zusätzliche Reglementierungen und bürokratischen Aufwand

belaste. Das Gesetz entpuppe sich «bei näherem Hinsehen als Bremse

für Produktion und Beschäftigung», kritisierte Brigitte Baumeister

(CDU).

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