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Strenge Grenzen aufgeweicht

Steuerbonus außer Haus

Den Steuerbonus gibt es jetzt auch für Straßenreinigung, Winterdienst und Hausanschluss.

In 2 Urteilen stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar, dass die Kosten für Gehwegreinigung, Winterdienst und Hausanschluss als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd berücksichtigt werden können. Das berichtet der Bund der Steuerzahler. Bislang war strittig, ob der Steuerbonus für Leistungen gilt, die außerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden. Der Bundesfinanzhof urteilte nun, dass auch Arbeiten außerhalb der Grundstücksgrenzen dem eigenen Haushalt zugeordnet werden können. Sie müssen dem Haushalt nur nutzen. (Urteile vom 20. März 2014, Az. VI R 55/12 und VI R 56/12)

(jw)


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