Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Urteil

Keine sofortige Kündigung für privates Surfen im Internet

Sie haben einen Mitarbeiter ertappt, der während der Arbeitszeit privat im Netz unterwegs ist? Achtung: Eine Kündigung darf jetzt nicht Ihr erster Schritt sein. Auch dann nicht, wenn Sie derartige Ausflüge ausdrücklich untersagt haben.

Dass bei Internetgebrauch aus privaten Gründen nicht sofort eine Kündigung angemessen ist, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger sich sogar verpflichtet, nur zu dienstlichen Zwecken ins Internet zu gehen. Trotzdem hatte er wiederholt auch privat gesurft. Für den Arbeitgeber Anlass genug für eine ordentliche Kündigung.

Nicht angemessen, fand jedoch das LAG. Die Argumentation: Der Chef habe nicht nachgewiesen, dass das Mitarbeiterverhalten die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt habe. Zudem waren die Seiten, die der Mann aufgerufen hatte, ausgesprochen unbedenklich: Zumeist hatte er sich zum Onlinebanking eingeloggt.

Die Entscheidung des LAG bedeutet jedoch nicht, dass E-Mail-Schreiben und Spaziergänge im Netz während der Arbeitszeit erlaubt sind. Im Gegenteil: Angestellte verletzen dadurch ihre Arbeitspflicht - es sei denn, der Arbeitgeber hat das Surfen grundsätzlich erlaubt. Bevor ein Chef jedoch eine Kündigung ausspricht, müsse er seine Mitarbeiter abmahnen, stellten die Richter klar.

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Schlafen statt arbeiten? Das kann Arbeitszeitbetrug sein.

Arbeitsrecht

Faulpelze oder Betrüger? Gericht urteilt über Kündigung

Minderleister sind nicht leicht zu kündigen. Doch wenn die Grenze zum Arbeitszeitbetrug überschritten ist, liegt der Fall eindeutig.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Eine Kaffeepause während der Arbeit ist erlaubt, wenn sie dokumentiert wird.

Urteil

Heimliche Kaffeepause rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, vor allem bei Vorsatz. Das erlebte jetzt eine Reinigungskraft, die zehn Minuten Kaffeepause unterschlug.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Betriebe sollten sensibel mit Daten von Kunden umgehen. In sozialen Netzwerken der Mitarbeitenden haben sie nichts zu suchen.

DSGVO-Urteil

Gefährlich: Kundenkontakt über private Social-Media-Kanäle

Eine Kundin wird auf sozialen Netzwerken von Mitarbeitenden eines Unternehmens kontaktiert und zieht vor Gericht. Das gibt ihr Recht – aus einem bestimmten Grund.

    • Recht
Neuauflage: Auch der neue Nissan Interstar ist ein Zwilling des Renault Master.

Großer Transporter

Nissan Interstar: Jetzt auch elektrisch

Der neue Nissan Interstar soll als Elektro-Transporter besonders effizient unterwegs sein. Aber auch die Diesel sollen deutlich sparsamer werden.

    • Fuhrpark