Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

BFM

Wer schuldet die Umsatzsteuer?

Sie sind kein Bauunternehmer? Sind Sie sich sicher? Für den Bundesfinanzministers ist jeder Handwerker, der mindestens zehn Prozent Umsatz mit Bauleistungen macht, ein Bauunternehmer. Das hat Konsequenzen.

von Bernhard Köstler

Gibt ein Bauunternehmer Bauleistungen in Auftrag, so muss er und nicht der Auftragnehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Das gilt zwar schon seit Juli 2004, doch viele Fragen blieben offen. Abhilfe soll nun ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums schaffen.

Faustformel: Zehn Prozent Bauleistung sind genug
Die Umsatzsteuer müssen Auftraggeber nach Paragraf 13 Umsatzsteuergesetz (UStG) nur dann abführen, wenn sie selbst nachhaltig Bauleistungen erbringen. Vereinfacht bringt es eine Faustformel auf den Punkt: Nur wenn die Umsätze aus Bauleistungen mindestens zehn Prozent der Gesamtumsätze betragen, gilt ein Handwerker als Bauunternehmer.

Verwirrspiel: Freistellung genügt nicht
Bei der Selbsteinschätzung hilft die Freistellung von der Bauabzugssteuer nicht unbedingt weiter. Die Freistellungsbescheinigung nach Paragraf 48b Einkommensteuergesetz (EStG) alleine reicht nicht aus, um einen Handwerker auch umsatzsteuerlich als Bauunternehmer einzustufen. Nur wenn ein Auftraggeber diese Bescheinigung ausdrücklich für umsatzsteuerliche Zwecke vorgelegt hat, schuldet er die Umsatzsteuer für die in Auftrag gegebenen Bauleistungen.

Hinweis in der Rechnung
Muss jedoch die Umsatzsteuer nach Paragraf 13b UstG einbehalten werden, so darf der Auftragnehmer in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Zudem muss er darauf hinweisen, dass der Auftraggeber die Umsatzsteuer dem Finanzamt schuldet.

Unterlässt der Rechnungsaussteller diesen Hinweis zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft, hat das für den Auftraggeber keine Konsequenzen. Er hat trotz dieser Verfehlung den Anspruch auf einen Vorsteuerabzug.

Schätzung statt Rechnung
Kompliziert wird die Regelung stets dann, wenn der leistende Unternehmer eine Werklieferung erbracht hat, jedoch noch keine Rechnung erteilt. In diesem Fall genügt es dem Finanzamt, wenn der Auftraggeber den Rechnungsbetrag einfach schätzt. Dann kann er auch ohne diese Rechnung Vorsteuer in Höhe der erklärten Umsatzsteuer gegen rechnen.

Zweifelsfälle
Das Schreiben des des Bundesfinanzministers hilft auch in Zweifelsfällen weiter. Grundsätzlich gelten demnach alle in den Paragraphen 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung aufgelisteten Tätigkeiten als typische Bauleistungen im Sinn des Paragrafen 13b UStG (BMF, Schreiben v. 2.12.2004, Az: IV A 6 #150; S 7279 #150; 100/04).

Auch bei folgenden Leistungen darf nach Paragraf 13b UStG keine Umsatzsteuer mehr in der Rechnung ausgewiesen werden:

- Zur Verfügung stellen von Betonpumpen: wenn gleichzeitig Personal für substanzverändernde Arbeiten zur Verfügung gestellt wird

- Anliefern von Beton: wenn der Beton mit eigenem Personal fachmännisch verarbeitet wird

- Installation von EDV- und Telefonanlagen: wenn diese Anlagen fest mit dem Bauwerk verbunden werden

- Befestigung von Maschinen auf einem Fundament: wenn der liefernde Unternehmer das Fundament oder die Befestigungsvorrichtung vor Ort selbst herstellt.

Nur wenn neben dem Mietvertrag für Baugeräte auch die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder die Beseitigung eines Bauwerks vereinbart wird, rechnet auch die Vermietungsleistungen von Baugeräten zu den Bauleistungen, für die der Auftraggeber Schuldner der Umsatzsteuer wird.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ein Unfall an einer Baustelle kann teuer werden, wenn dem Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatz zustehen

Urteil

Radfahrer rammt Bauschuttcontainer – wer zahlt?

Falsch platziert und schlecht gesichert: Bauunternehmer tragen bei Unfällen eine Teilschuld, selbst wenn sich Verunglückte ordnungswidrig verhalten.

    • Recht
Mitteilungen zu Verkehrsverstößen der Mitarbeiter mit dem Dienstwagen landen  immer beim Chef. Im Zeugenfragebogen wird der Verursacher angegeben, um dadurch den Halter zu entlasten. Dabei ist einiges zu beachten.

Personal

Verkehrsverstöße im Team: Was Chefs nicht tun sollten

Eine Bußgeldbehörde schickt Ihnen einen Zeugenfragebogen: Was tun? Wenn Sie keine Angaben machen, kann das erhebliche Konsequenzen für Ihr gesamtes Team haben.

    • Personal
Ein Gericht entscheidet: Eine Betriebsprüfung ist auch nach dem Tod des Inhabers und der Betriebsschließung durch die Erben möglich

Steuern

Betriebsprüfung nach dem Tod des Inhabers

Ist eine Betriebsprüfung nach dem Tod des Inhabers und der Betriebsschließung zulässig? Die Söhne eines Bauunternehmens zogen dagegen vor Gericht.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Schluss mit Handwerk: Michael Hoff hat seinen Straßenbaubetrieb in Husum geschlossen. Der Grund: Die Arbeit mache „keinen Spaß mehr, wenn jeder Handschlag derart überreguliert und kontrolliert wird“.

Politik und Gesellschaft

Betrieb geschlossen „bevor uns die Bürokratie kaputt macht“

Michael Hoff liebt seine Arbeit. Doch die Bürokratie sei für einen Handwerksbetrieb nicht mehr zu bewältigen. Trotz guter Auftragslage zieht Hoff die Konsequenzen.

    • Politik und Gesellschaft