Der Fall: Ein Bauunternehmer platzierte einen Bauschuttcontainer vor einem Einfamilienhaus so, dass eine Ecke in den Fußweg ragte. Trotz der auffälligen orangenen Farbe und weiß-roter Markierungen an den Seiten stieß ein Radfahrer im Dunkeln gegen die Ecke und stürzte. Er verklagte daraufhin den Bauunternehmer und die Eigentümer des Grundstückes auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von gut 30.000 Euro. Bei dem Unfall seien teure Markenkleidung und sein E-Bike beschädigt worden, außerdem habe er seine 8.000 Euro teure Rolex verloren.
Diese wiesen die Klage zurück: Die Ecke sei mit einer roten Warnweste gekennzeichnet und gut sichtbar gewesen.
Das Urteil: Die Richter am Oberlandesgericht Brandenburg sahen die Hauptschuld an dem Unfall beim Radfahrer, da er unerlaubterweise mit seinem Fahrrad auf dem Fußweg unterwegs war. Trotzdem müssten sich Unternehmer und Eigentümer eine Mitschuld von einem Drittel zurechnen lassen. Baustellen müssten so eingerichtet werden, dass keine Gefahr für den Verkehr entstehe, so das Gericht. Falls nötig, müssten Warnhinweise oder Absperrungen angebracht werden. Dies sei in diesem Fall nicht ausreichend geschehen, monierten die Richter. Bauunternehmer und Eigentümer müssen also zahlen – wenn auch deutlich weniger, als ursprünglich gefordert. Urteil vom 09. Mai 2023, Az. 6 U 27/22.
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