Der Bundesrat fordert eine grundlegende Änderung des Mehrwertsteuersystems. Um Umsatzsteuerbetrug zu vermeiden, solle Mehrwertsteuer nur noch in Rechnungen an Endverbraucher erhoben werden. Lieferungen und Werksleistungen zwischen Unternehmen sollen hingegen von der Umsatzsteuer befreit werden. Nach Auskunft des Finanzministeriums in Rheinland-Pfalz müsse das auch für Leistungen von Handwerkern an andere Unternehmen gelten.
Die Vorschläge von Bundesfinanzminister Hans Eichel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (handwerk.com berichtete) gehen den Ländern nicht weit genug. Eichel hatte sich für verschärfte Kontrollen und Haftungsregeln ausgesprochen. Die Länder fordern die Bundesregierung hingegen auf, gegenüber der Europäischen Union (EU) für ein vereinfachtes einheitliches Mehrwertsteuersystem einzutreten.
Mit dieser Forderung greift der Bundesrat einen Vorschlag des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums auf. Darin war ursprünglich ausschließlich von Geschäften zwischen Händlern und Herstellern die Rede. Inzwischen sei der Vorschlag jedoch auf Werksleistungen erweitert worden, berichtete Werner Widmann, Leiter der Steuerabteilung im Finanzministerium, gegenüber handwerk.com. Demnach würden Werksleistungen von Handwerkern gegenüber anderen Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit. Gleiches gelte für Leistungen, die Handwerker als Subunternehmer erbringen.
Eine Arbeitsgruppe der Finanzministerien der Länder und des Bundes solle die Vorschläge nun konkretisieren und bis Mitte 2002 einen Zwischenbericht vorlegen, sagte Widmann. Am schwierigsten dürfte nach Widmanns Einschätzung allerdings die geplante Vereinheitlichung auf EU-Ebene werden. An eine Umsetzung der Vorschläge sei daher frühestens in zwei Jahren zu denken.
Das Handwerk würde kaum von einer solchen Lösung profitieren, da es überwiegend Geschäfte mit Endkunden mache, sagt Dr. Ulrike Beland, Referentin der Steuerabteilung im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Daher gebe es vom ZDH nur eine #8222;vorsichtige Unterstützung" für den Vorschlag. Zugleich warnte Beland vor #8222;neuen Problemen." Bisherige Formen des Umsatzsteuerbetrugs ließen sich so zwar bekämpfen. Andererseits könne es zu anderen Steuerausfällen kommen, etwa durch Abgrenzungsprobleme zwischen Unternehmen und Privatpersonen.
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