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Leere Drohungen

Zu viele Abmahnungen wirken nicht

Abmahnungen sind oft die letzte Warnung, bevor ein Mitarbeiter seinen Hut nehmen muss. Doch zu viele Abmahnungen ohne Konsequenzen sind wie leere Drohungen. Wenn der Arbeitgeber dann doch irgendwann einen Schlussstrich ziehen will, kann die Kündigung wirkungslos sein. Ein Gericht zeigte einem Arbeitgeber aber dennoch einen Ausweg.

Dass wiederholtes Abmahnen nicht unbedingt eine Kündigung rechtfertigt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. Eine Abmahnung warne einen Arbeitnehmer nur dann vor der Kündigung, wenn sie ernst zu nehmen sei. Das sei nicht der Fall, wenn zahlreichen Abmahnungen aus demselben Grund keine Konsequenzen folgen.

Im konkreten Fall war ein Arbeitnehmer über viereinhalb Jahre insgesamt 15 Mal erheblich verspätet zur Arbeit gekommen. Fünfmal hatte sein Arbeitgeber ihn deshalb abgemahnt, zweimal davon "letztmalig". Nach der ersten "letztmaligen" Abmahnung reagierte der Arbeitgeber dann überhaupt nicht, als der Mitarbeiter mehr als drei Stunden zu spät kam. Nach weiteren Verspätungen mahnte der Chef den Angestellten erneut "letztmalig" ab. Als sich der Mitarbeiter trotzdem wieder verspätete, kündigte der Arbeitgeber ihm fristlos.

Dagegen klagte der Arbeitnehmer und die Richter gaben ihm recht. Ihre Begründung: Die Kündigung sei nicht verhältnismäßig. Aufgrund der vielen Abmahnungen habe der Arbeitnehmer nicht damit rechnen können, dass der Chef ihn nun tatsächlich entlassen würde. Dafür spreche auch, dass der Arbeitnehmer "intellektuell eher einfach strukturiert" sei.

Gegen den Kündigungsgrund hatten hingegen die Richter nichts einzuwenden: Die Unpünktlichkeit habe den Grad und das Ausmaß einer beharrlichen Arbeitsverweigerung".

Einen Ausweg in diesem Fall zeigte das Gericht dem Arbeitgeber jedoch auf. Es stufte diese Kündigung selbst als Abmahnung ein: "Jedenfalls jetzt muss dem Kläger unmissverständlich und besonders eindringlich klargeworden sein, dass er im Fall weiterer Vertragsverletzungen seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt."

(bw)

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In einer Abmahnung muss das Fehlverhalten des Mitarbeitenden konkret benannt werden.

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