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Marktanreizprogramm

Unbedingt Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid einlegen

Unabhängig davon, ob die Haushaltssperre aufgehoben wird oder nicht: Wer kürzlich einen Ablehnungsbescheid für seinen Antrag auf Gelder aus dem Marktanreizprogramm gestellt hat, sollte fristgerecht Widerspruch einlegen. Hier können Sie ein Formular für den Widerspruch herunterladen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) verschickt in diesen Tagen Ablehnungsbescheide für vorliegende Anträge auf Gelder aus dem Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP).

Erhalten können diese Ablehnungen Immobilienbesitzer, die in diesem Jahr eine mit erneuerbaren Energien betriebene Anlage installiert haben (Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpe, MiniBHKW) und dafür einen Förderantrag im MAP) gestellt haben.

„Ich habe das Gefühl, dass das bafa sämtliche Anträge, die nach dem 3. Mai eingegangen sind, maschinell abgelehnt hat – allerdings ohne vorherige Prüfung“, sagt Anne Schütte, Umweltberaterin bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen.

Deshalb rät sie Betrieben und Kunden des Handwerks eindringlich, die Ablehnungen nicht einfach hinzunehmen und fristgerecht zu widersprechen. „Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, riskiert, dass der Antrag bei einer möglichen Aufhebung der Haushaltssperre nicht mehr berücksichtigt wird“, betont sie.

Ob weitere Fördergelder für das MAP freigegeben werden, entscheidet sich nach Aussagen von Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages kommenden Mittwoch. „Wenn der Entsperrungsantrag der Bundesregierung vorliegt, können wir entscheiden“, sagt eine Sprecherin des CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Bartle gegenüber handwerk.com.

Wie stehen die Chancen? „Wir hoffen, dass wir das Thema schnell über die Bühne bringen“, betont die Sprecherin.

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hat einen Musterbrief für Betriebe und Kunden des Handwerks entwickelt, den Sie unten stehend herunterladen können. Außerdem haben die Kammern in Niedersachsen die Mitgliedsbetriebe des Installateur- und Heizungsbauhandwerks über die Empfehlung auf Widerspruch informiert.  

(ja)

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