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Elektronische Klage

Finanzamt per E-Mail verklagt

Klagen können beim Finanzgericht auch elektronisch ohne großen Aufwand eingereicht werden. Eine qualifizierte digitale Signatur ist für Klagen per E-Mail jedenfalls nicht erforderlich.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf sehen die Finanzgerichtsordnung (FGO) und die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr eine qualifizierte digitale Signatur für elektronischem übermittelte Klagen nicht zwingend vor. Die FGO regele lediglich die Anforderungen an eine Signatur, falls eine solche verwendet wird. Sie schreibe ihr Nutzung jedoch nicht vor.

Die Richter gaben damit einem Steuerzahler recht, der beim Finanzamt per E-Mail eine Klage eingereicht hatte. Das ist grundsätzlich gemäß FGO möglich, wenn die Gesetzgeber des Bundes beziehungsweise der Länder dem zugestimmt haben. Das Finanzamt wollte die Klage dennoch wegen eines Formfehlers abweisen lassen, weil sie die digitale Signatur vermisste.

Weitere Infos:

Finanzgericht Düsseldorf: Urteil vom 9. Juli 2009, Az.: 16 K 572/09 E (Urteilstext)

(jw)

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