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Anspruch verfällt nicht

Urlaub trotz Krankheit

Urlaubsansprüche müssen Arbeitgeber auszahlen, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen können. Auch bei Kündigung verfällt dieser Anspruch nicht.

Urlaubsansprüche haben Mitarbeiter auch dann, wenn sie wegen Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen können, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Der Arbeitgeber müsse dann den gesetzlich zustehenden Urlaub auszahlen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

Mit seinem Urteil folgt das BAG dem Europäischen Gerichtshof: Der hatte Anfang des Jahres entschieden, dass Urlaub aus dem Vorjahr nicht verfällt, wenn ihn Mitarbeiter wegen Krankheit nicht bis Ende März des Folgejahres nehmen können. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die übrig gebliebenen Urlaubstage vergüten. Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit einem neuen Urteil klar gemacht, dass auch in solchen Fällen nur der restliche gesetzliche Urlaubsanspruch zu vergüten ist.

Bundesarbeitsgericht:

Urteil vom 24. März 2009, 9 AZR 983/07

(jw)

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Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stundenzahl.

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