Während das Konjunkturbarometer nach unten weist, steigt die Zahl der Prozesse im Baubereich. Bauherren täuschen immer häufiger Mängel vor,
Zahlungen werden zunehmend verschleppt, sagt Ilona Klein, Sprecherin des
Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes. Eine kostengünstige und vor allem
nervensparende Alternative zu den dann anstehenden Gerichtsverfahren können
Verfahren vor Bauschlichtungsstellen sein.
Wenn wir das hier noch mit einer umlaufenden Leiste abdecken, sieht man das Malheur gar nicht mehr oder was meinen Sie? Die Frage bleibt in dem kleinen Raum in der Luft hängen. Mit prüfendem Blick taxiert der Angesprochene erst die Schadstelle und dann sein Gegenüber. Doch. Da haben sie Recht. Ich bin einverstanden.
Der Dritte im Bunde hört zu und macht einen Haken auf seiner langen Liste. Meistens beginne ich meine Arbeit mit kleineren, weniger strittigen Punkten, sagt Dr. Lothar Haas, Leiter der Niedersächsischen Bauschlichtungsstelle. Dann plaudert er weiter aus dem Nähkästchen: Vieles relativiert sich ganz einfach, wenn man vor dem Streitobjekt steht.
Daher verhandelt Haas grundsätzlich nur am beziehungsweise im Streitobjekt: Vor Ort wird gemeinsam überlegt, wie mit einem Mangel umgegangen werden soll. Dabei komme ihm meist die gemeinsame Kreativität entgegen. Genau hier liegt nach seiner Einschätzung einer der Hauptvorteile der Schlichtungsstelle.
Kein Prozess ohne Sachverständige
Wird eine Baustreitigkeit dagegen vor Gericht ausgetragen, geht es gar nicht ohne Sachverständige. Nicht selten bleibt einem dann gar nichts anderes übrig, als etwa eine Wand wieder aufzustemmen, um zu sehen, ob darunter tatsächlich unsauber gearbeitet wurde, weiß Haas als Richter a. D. aus Erfahrung.
Hinzu komme, dass eine richterliche Entscheidung ab einem bestimmten Punkt nicht mehr beeinflusst werden kann. Man muss also die Entscheidung des Gerichtes hinnehmen, egal ob man damit einverstanden ist oder nicht.
Weiterer Nachteil: Ein Bauprozess zieht sich nicht selten über mehrere Jahre hin, sagt Haas, der bis zu seinem Wechsel an die Spitze der Bauschlichtungsstelle als Vertreter des Niedersächsischen Justizministeriums die Schuldrechtsnovelle auf Bundesebene mitgestaltet hat.
Verfahren vergleichsweise schnell
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle sei vergleichsweise schnell: Nach einer ersten Kontaktaufnahme, die vielfach telefonisch erfolgt, lasse ich mir von den Kontrahenten die nötigen Unterlagen schicken, um mir ein erstes Bild des konkreten Falls machen zu können, berichtet Haas. Anschließend werde mit beiden Parteien ein Termin am Ort des Geschehens vereinbart. Auch das ist ein Vorteil gegenüber einem Gerichtsverfahren, wo die Beteiligten ohne Rücksprache geladen werden.
Vor Ort können die Verhandlungen dann schon eine ganze Weile dauern manchmal bis zu zehn Stunden am Stück, räumt Haas nach kurzem Überlegen ein. Allerdings müsse man eben auch die Vorteile sehen. Und: Vor der Bauschlichtungsstelle wird nach pragmatischen und einfachen Lösungen gesucht, mit denen beide Parteien leben können. Und die werden meist noch vor Ort fixiert.
Schlichtungsstellen in Deutschland:
Niedersächsische Bauschlichtungsstelle
VHN
Ferdinandstraße 3
30175 Hannover
Telefon (05 11) 38 08 70
www.bauschlichtungsstelle.de
Bau-Innung Hamburg
Baugewerbehaus
Johnsallee 53
20148 Hamburg
Telefon (040) 41 52-7 10
Bauschlichtungsstelle Bremen
Altenwall 9
28195 Bremen
Telefon (04 21) 32 18 23
Fax (0421) 32 02 48
Bau-Schlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Telefon (02 11) 8 79 55 11
Bau-Schlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Dortmund
Reinoldistraße 7-9
44135 Dortmund
Telefon (02 31) 5 49 3-0 (-159)
Bau-Schlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Rhein-Main
Emil-von-Behring-Straße 5
60439 Frankfurt am Main
Telefon (069) 95 80 90