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Impressumspflicht: Abmahnwelle gegen Facebook-Fanseiten

So sieht ein rechtssicheres Facebook-Impressum aus

Achtung Abmahnung: Zahlreichen Betreibern von Fanseiten bei Facebook flattern zurzeit Abmahnungen ins Haus, weil das Impressum fehlt oder fehlerhaft ist. So sichern Sie Ihre Facebook-Fanseite.

Die Abmahnwelle wegen Fehlern im Impressum rollt seit etwa einer Woche. Zahlreiche Unternehmen und Betreiber von Fanseiten bei Facebook sind betroffen. Der Grund: Das Impressum fehlt, ist an einer falschen Stelle eingetragen oder nicht vollständig.

Nicht betroffen von der Abmahnwelle sind private Profile auf Facebook, die einige Chefs von Handwerksbetrieben ebenfalls benutzen. Denn wer ein privates Profil nutzt, braucht kein Impressum zu veröffentlichen. Mehr zum Unterschied zwischen privaten Seiten und Fanseiten auf Facebook lesen Sie hier.

Vorwiegend mahnt die Kanzlei HWK im Namen der Binary Services GmbH Facebook-Fanseiten ab, die entweder kein Impressum haben oder die es auf der Infoseite eingetragen haben. Das schreibt Rechtsanwalt Sören Siebert auf der Seite e-recht24.de. Wenn Sie folgende Punkte Hinweise der Experten beachten, können Sie eine Abmahnung umgehen:

1. Das Impressum muss leicht erreichbar sein
Jeder Nutzer muss auf der Fanseite schnell sehen können, wo das Impressum steht. Es reicht deshalb nicht aus, es nur auf die Info-Seite (unter dem Seitenbild links) einzutragen. Das Web-Impressum sollte nicht mehr als zwei Klicks von der Startseite entfernt zu finden sein.

2. Ein eigener Tab "Impressum", "Kontakt" oder "Über uns" eignet sich gut
Empfehlenswert ist, dass Sie eine gesonderte Rubrik eröffnen und dort das Impressum veröffentlichen. Dafür wählen sie am besten einen Tab neben den allgemeinen Informationen. (Dort stehen normalerweise auch Tabs mit Fotos, Videos, eine Karte, die Anzahl der Fans etc.) Der Impressums-Tab muss dann einer der ersten vier sein, sonst ist er nicht auf den ersten Blick sichtbar.

3. Link auch in die Infobox einfügen
Tragen Sie zusätzlich zu der eigenen Rubrik auch in die Infobox der Fanseite einen Link zum Impressum ein. Dieser Link kann entweder auf das Impressum Ihrer Website oder die Seite verlinken, auf der Ihr Facebook-Impressum steht.

 

Nächste Seite: Probleme mit mobilen Endgeräten – so steuern Sie gegen!

 

Achtung: Mobil sieht es ganz anders aus

4. Das Impressum muss mit der Website übereinstimmen
Sollten Sie für das Impressum einen Link wählen, der zu Ihrer Firmen-Website führt, müssen Sie sicherstellen, dass die Namen mit denen im Impressum der Fanseite übereinstimmen. Auch das kann ein Abmahnungsgrund sein.

5. Mobile Ansicht überprüfen
In der mobilen Ansicht einer Fanseite zeigt Facebook die Tabs nicht an. Deshalb ist es wichtig, dass Sie vor der Veröffentlichung Ihrer Seite mit einem mobilen Endgerät überprüfen, ob Sie auch dort das Impressum leicht einsehen können. Aus diesem Grund raten Experten zu zwei Einträgen: im eigenen Tab und in der Infobox der Fanpage.

6. Abmahnung erhalten? – Holen Sie sich Rechtsbeistand!
Sind auch Sie von der Abmahnwelle betroffen, unterschreiben Sie auf keinen Fall übereilt die Forderung (meist in Form einer Unterlassungserklärung), die Ihnen geschickt wurde. Holen Sie sich Rat von einem Anwalt und entscheiden Sie dann, wie Sie weiter vorgehen.

Seite 3: Hilfreiche Tipps zur Echtheitsprüfung einer Abmahnung

Nehmen Sie das Schreiben unter die Lupe!

 

Ist das Abmahn-Schreiben echt? So können Sie es überprüfen
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, weil das Impressum auf Ihrer Facebook-Fanseite nicht rechtssicher ist, schauen Sie genau hin. Denn nicht jeder Brief ist auch wirklich echt.

Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm amp; Rosenbaum aus Köln haben anhand einer Massenabmahnung in dem Fall Facebook-Impressum detailliert erklärt, worauf Sie bei der Echtheitsprüfung achten müssen.

Wollen Sie sich vergewissern, ob eine Abmahnung echt ist? Dann klicken Sie hier.

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