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Diesel

Wo sich Fahrverbote noch vermeiden lassen

Hamburg prescht vor, Düsseldorf lenkt ein, die Deutsche Umwelthilfe erhöht den Druck. Gleichzeitig besteht für viele Städte Hoffnung, Fahrverbote zu vermeiden. Die wichtigsten Updates zur Diesel-Debatte.

Auf einen Blick:

  • Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rücken Fahrverbote näher. Wie umfangreich müssen sie sein? Welche Städte können sie abwenden? Ferdinand Dudenhöffer, Leiter des Zentrums für Automobilforschung (CAR) an der Universität Duisburg-Essen hilft, die möglichen Szenarien einzuordnen.
  • Bei Grenzwertüberschreitungen um bis zu zehn Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft hält Dudenhöffer es noch für möglich, dass Städte Fahrverbote durch alternative Maßnahmen umgehen können. Heißt auch: Zehn deutsche Großstädte haben wenig Chancen.
  • Wie schnell müssen Fahrverbote kommen? Die Städte müssen ihre Luftreinhaltepläne anpassen und sie umsetzen. Dabei vergehen sicher ein paar Monate. Viel Zeit dürfen sie sich nicht lassen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) macht Druck - das bekam Düsseldorf mit einem Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht zu spüren.

Wer auf den Diesel angewiesen ist, hat dieser Tage viel Grund zum Ärger: Über mögliche Diesel-Fahrverbote, die das Bundesverwaltungsgericht Ende Februar für zulässig erklärt hat. Über die Bundespolitik, die keine Lösung anbietet. Über Gesetze zur Luftreinhaltung in Städten und die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die durch Klagen die Einhaltung dieser Gesetze erzwingen will.

Wie dramatisch ist die Lage für Diesel-Fahrer? Ferdinand Dudenhöffer hilft, die möglichen Szenarien einzuordnen. Der Leiter des Zentrums für Automobilforschung (CAR) an der Universität Duisburg-Essen hat sich intensiv mit der Stickoxid-Belastung in Städten auseinandergesetzt. Seine Prognose nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Städte wie Hamburg, München, Stuttgart, Düsseldorf und Köln werden um ein Fahrverbot nicht mehr herumkommen.“ Sie überschreiten die Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu stark. Gesetzlich vorgeschrieben sind maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. An den Messpunkten in den genannten Städten werden sie um 40 bis 95 Prozent überschritten.

Welche Städte könnten ein Fahrverbot verhindern – und welche nicht?

Grundsätzlich hat keine Stadt Interesse an Fahrverboten. Daher wurden viele Pläne entwickelt, um den Stickoxidausstoß zu reduzieren. Mancherorts könnte das gelingen. „In Städten, in denen die Belastung unterhalb von 45 oder 50 Mikrogramm liegt, könnte es noch machbar sein, die Grenzwerte ohne Fahrverbote einzuhalten“, sagt Dudenhöffer. In diesem Bereich liegen zum Beispiel alle drei niedersächsischen Städte mit erhöhten Stickoxidwerten: Hannover, Osnabrück und Oldenburg. Oberhalb von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft ist es demnach aber unwahrscheinlich, dass Städte um Fahrverbote herumkommen. Das trifft laut CAR-Messungen auf folgende Städte zu:

  • München
  • Stuttgart
  • Köln
  • Reutlingen
  • Hamburg
  • Heilbronn
  • Kiel
  • Düsseldorf
  • Darmstadt
  • Ludwigsburg

Wie umfangreich muss ein Fahrverbot sein?

Hamburg ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als erste Stadt mit einem Fahrverbots-Plan vorausgeeilt: Ab Ende April sollen zwei einzelne Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt werden. Ferdinand Dudenhöffer bezweifelt die Wirksamkeit dieser Strategie allerdings. „Nur einzelne belastete Straßen zu sperren, wodurch der Diesel-Verkehr dann auf die umliegenden Anwohnerstraßen ausweicht, funktioniert nicht.“ So drohten weitere juristische Auseinandersetzungen, sollten erneute Messungen zeigen, dass die Grenzwerte trotz des Verbots weiterhin überschritten werden.

Wie schnell können Fahrverbote kommen?

Im Fall von Stuttgart hat das Bundesverwaltungsgericht konkrete Übergangsfristen für jüngere Diesel vorgeschlagen: So seien Fahrverbote für Euro-5-Diesel nicht vor dem 1. September 2019 möglich. Viel Zeit dürfen sich die Städte aber nicht lassen, um auf die neue Rechtslage zu reagieren. Beispiel Düsseldorf: Zwei Wochen nach dem Urteil das Bundesverwaltungsgerichts hat die DUH Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Grund: Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet habe die Bezirksregierung Düsseldorf angewiesen, Fahrverbote auszuschließen. Nach Einlenken der Landesregierung hat die DUH den Antrag inzwischen zurückgezogen.

Darf man in Euro 6 Dieseln auf jeden Fall in die Städte?

Euro 6 ist nicht gleich Euro 6, gibt Dudenhöffer zu bedenken. Einige Euro-6-Diesel haben tatsächlich einen sehr geringen Stickoxidausstoß, andere stoßen hingegen mehr aus als ein alter Euro-3-Diesel.

Sind Ausnahmen für Handwerker möglich?

Ja. Darauf weist auch das Bundesverwaltungsgericht in einer Mitteilung zum Urteil hin. Demnach „bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.“

Was tut die Bundesregierung?

Nichts Messbares. „Die Bundespolitik hat sich bisher sehr zurückgehalten“, sagt Dudenhöffer. Die Einführung einer blauen Plakette, die bundeseinheitliche Diesel-Beschränkungen ermöglichen würde, lehnt die Regierung ab. Konkrete Alternativ-Vorschläge fehlen. Laut Informationen des Magazins Der Spiegel erwägt der Bund eine Förderrichtlinie für technische Nachrüstungen. So könnten Dieselbesitzer ihre Fahrzeuge mit staatlicher Unterstützung so nachrüsten, dass sie real weniger Schadstoff ausstoßen. „In Neufahrzeugen ist die Technik verfügbar, somit dürften sich auch viele ältere Modelle nachrüsten lassen“, schätzt Dudenhöffer.

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