Der Entscheid des Landgerichts
Itzehoe (AZ 1 S 92/01) wird manche Online-Bank nicht nur in
Deutschland aufhorchen lassen: In dem Verfahren wurde die
Comdirect-Bank verpflichtet, einem Kunden Schadenersatz zu
bezahlen, weil er über Internet wegen eines Fehlers in der Software
einen Aktientitel nicht wie gewünscht sofort verkaufen konnte.
Laut dem Gericht müssen Online-Banken für ihre Kunden stets
erreichbar sein und ihr System so gestalten, dass eingehende
Aufträge immer ausgeführt werden können. Wenn dies bei
Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht mehr möglich ist,
müsse die Bank haften. Im konkreten Fall hatte ein Kunde über
Internet für über 50 000 Mark Aktien gekauft, die er kurz darauf
wieder abstoßen wollte. Über das Internet-System der Bank klappte
das aber nicht, weil das System die Verkaufsorder des Kunden
fehlerhafterweise zurückwies. Der Kunde musste seine Order
telefonisch durchgeben, erlitt durch die Verzögerung aber
Kursverluste.