Wer PU-haltige Montageschäume, Klebstoffe, Öle, Wachse, Lacke oder ähnliche Produkte gewerblich einsetzt, muss verpflichtend eine Schulung im Umgang damit nachweisen können. Die Frist, dem Nachzukommen, endete am 24.08.2023. Grund: Polyurethane (PU) sind die ausgehärteten Reaktionsprodukte von Isocyanaten beziehungsweise Diisocyanaten, die als Auslöser berufsbedingter Atemwegserkrankungen gelten.
Welche Möglichkeiten haben Unternehmen nun, die die Schulungsfrist verpasst haben?
- Option 1: Betriebe, die ganz auf Schulungen verzichten wollen, können auf Alternativproduke zurückgreifen, deren Diisocyanat-Anteil den Grenzwert von 0,1 Prozent einhält.
- Option 2: Unternehmen pausieren den Einsatz diisocyanathaltiger Stoffe, bis Mitarbeiter die Schulung nachgeholt haben.
Wer die Schulungspflicht ignoriert, dem drohen laut Baua schlimmstenfalls Bußgelder bis 50.000 Euro.
Schulungsmittel der Wahl sind Online-Kurse. Die Mitglieder der Herstellerverbände Isopa/Alipa bieten unter safeusediisocyanates.eu etwa Selbstlernkurse an. Kosten laut Website: 5 Euro pro Trainingszertifikat plus 10 Euro Gebühr pro Rechnung. Teil der Schulung ist eine Prüfung; das erworbene Zertifikat soll eine Gültigkeit von fünf Jahren haben, dann muss es erneuert werden.
Teils können die Schulungen kostenfrei absolviert werden. Dafür haben die Berufsgenossenschaften BGHM und BGBau Freischaltcodes veröffentlicht. Die Codes lauten:
Die Codes gelten für die Schulungsmodule 48 bis 54. Die Module 48 und 49 decken etwa die Themen Anwendung von Kleb- und Dichtstoffen (48) sowie Bodenbeläge und Bauwerksabdichtungen (49) ab. Für die meisten Handwerker weniger relevant dürften die Module 50 bis 54 sein, die sich auf Hochdruck-Injektionsharze sowie industrielle Anwendungen von Kleb- und Dichtstoffen konzentrieren.
Wer mit diisocyanathaltigen Produkten Beschichtungen mit Pinsel und Rolle oder Sprühbeschichtung in- und außerhalb belüfteter Kabinen durchführt, benötigt andere Module, die nicht von den Freischaltcodes abgedeckt werden.
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