Stolze 30 Millionen habe der "verpfuschte Klinikanbau" des Lübecker Zentralklinikums gekostet, berichtet das Internetportal shz.de. Doch "wo schon längst unter hochmodernen Bedingungen geheilt und gepflegt werden" sollte, sei der Zutritt seit Monaten verboten.
Eigentlich ist der neue Anbau richtig schmuck. Der Haken: Für "Operationen und Instrumentensterilisation" ist das schicke Gebäude nach Informationen der Online-Zeitung schon deshalb nicht geeignet, weil die Lüftungsanlagen nicht sauber arbeiten würden. Und noch ein Fehler, der kaum zu glauben ist: Der Klinik-Aufzug sei "für Intensivbetten samt lebenserhaltender Geräte und Personal" zu eng. Sogar "viel zu eng". shz-Fazit: "Bau-Operation misslungen, Lübecker Klinikneubau tot."
Wie kommt es zu derart gravierenden Planungsfehlern? Eine mögliche Antwort Kennt der handwerk.com-Leser und Wiesbadener Prüfingenieur Wilfried Kunze: "Projekte dieser Größenordnung werden üblicherweise in einem so genannten VOF-Verfahren vergeben. VOF steht für 'Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen'. Das niedrigste Planungshonorar ist zwar offiziell kein ausschlaggebendes Kriterium für die Auftragserteilung. Ich weiß aber aus eigener langjähriger Erfahrung, dass dies unter fiskalischen Zwängen zunehmend DAS Kriterium überhaupt ist."
Folge laut Kunze: Der Billigste und nicht der Preiswerteste, dessen "Leistung nun einmal ihren Preis wert" sei, erhält den Auftrag.
Im Fall des Lübecker Klinikums streiten sich Auftraggeber und Auftragnehmer in einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren bereits seit einem Jahr darüber, wer für den Schaden gerade stehen werde, schreibt die shz. Fest stehe nur Eines: Nach dem Prozess werden die Handwerker noch einmal anrücken, der nagelneue OP-Bereich müsse komplett umgebaut werden.
(sfk)