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Politik und Gesellschaft

Risikofaktor Staatstrojaner: Was kommt auf Handwerker zu?

Staatstrojaner, das bedeutet: Ermittler dürfen Computer und Smartphones künftig per Schadsoftware ausspähen. Ins Visier der Behörden werden Handwerker kaum geraten. Folgen könnte die Überwachung für sie jedoch haben.

Auf einen Blick

  • Online-Durchsuchungen (Staatstrojaner) und das Auslesen verschlüsselter Messenger-Nachrichten sind bei Verdacht auf schwere Straftaten künftig erlaubt.
  • Zu den Straftaten zählen laut Gesetz auch Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Zwei Delikte also, deren auch Handwerker relativ oft verdächtigt werden.
  • Fürchten müssen Handwerker die digitale Überwachung deswegen aber nicht, meint ein Experte: Sie ist nur bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung erlaubt. Und bei Geldwäsche, wenn das Schwarzgeld selbst aus einer schweren Straftat stammt.
  • Allerdings können digitale Überwachungen auch zu Zufallsfunden führen. Erfährt die Staatsanwaltschaft dabei zufällig von anderen illegalen Taten Dritter, zum Beispiel von der Schwarzarbeit eines Handwerkers, dann kann das Folgen haben.

Der Staat rüstet auf gegen Terroristen und Kriminelle: Eine Gesetzesänderung erlaubt den Strafverfolgungsbehörden die Online-Überwachung Verdächtiger. Ein Verdacht auf eine schwere Straftat genügt. Auch Geldwäsche und Steuerhinterziehung zählen zu diesen Straftaten. Zwei Delikte also, derer auch Handwerker immer wieder verdächtigt werden.

Online-Durchsuchungen und Auslesen von Messenger-Nachrichten erlaubt

Was sieht die Gesetzesänderung vor?

  • In Verdachtsfällen dürfen die Strafverfolgungsbehörden nun Online-Durchsuchungen durchführen – umgangssprachlich ist vom „Bundestrojaner“ die Rede.
  • Und sie dürfen mittels Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verschlüsselte Messenger-Nachrichten überwachen.
  • Das bedeutet im Klartext: Sie dürfen Computer, Smartphones und Tablets hacken und durchsuchen und verschlüsselte Nachrichten auslesen.

Handwerker nicht im Visier des Staatstrojaners

Geldwäsche und Steuerhinterziehung zählen zu den Straftaten, die zu einer Online-Überwachung führen können. In der Praxis sind das zwei Vorwürfe, denen sich Handwerker häufiger ausgesetzt sehen. Angst vor dem Staatstrojaner müssten sie aber nicht haben, sagt Ingo Minoggio, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht aus Münster:

  • Steuerhinterziehung: Der Fiskus ist zwar mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung relativ fix. Quellen-TKÜ sieht die Gesetzesänderung jedoch nur in schweren Fällen vor, wenn es sich um Bandenmitglieder handelt, die den Fiskus systematisch um Umsatz- oder Verbrauchssteuern betrügen. Eine Online-Durchsuchung ist beim Verdacht auf Steuerhinterziehung jedoch nicht erlaubt.
  • Geldwäsche: Auch in den Geldwäscheverdacht können Handwerker recht schnell geraten, ausgelöst durch voreilige Verdachtsanzeigen ihrer Banken. Doch nach Minoggios Erfahrung werden fast alle Ermittlungen mangels Tatverdacht sofort wieder eingestellt. „Für Ermittlungen muss ein Verdacht auf eine qualifizierte Vortat vorliegen, also auf eine Straftat, aus der das Geld stammt. Das ist meistens nicht der Fall.“

Risiko: Zufallsfunde der Überwachung können Folgen haben

Allerdings können Ermittlungen per Staatstrojaner zu Zufallsfunden führen. Und in solchen Fällen gelten für digitale Ermittlungen die gleichen Regeln wie bisher, sagt Ingo Minoggio.

Um was es geht, zeigt ein Beispiel: Generalunternehmer A steht im Verdacht der Geldwäsche. A wird deswegen digital überwacht. Bei einer heimlichen Online-Durchsuchung stellen die Ermittler anhand einiger E-Mails fest, dass A gelegentlich Handwerker B unter der Hand beauftragt – ein Fall von Schwarzarbeit. Und beim Abhören von A's Whatsapp-Chats mit Handwerker C erfahren die Ermittler, dass Handwerker C Preisabsprachen mit Kollegen trifft. Schwarzarbeit und Preisabsprachen sind zwar keine schweren Straftaten, aber illegal sind sie dennoch.

Die Folgen: Als Beweise gegen B und C dürfen die Behörden diese Zufallserkenntnisse nicht direkt verwenden, sagt Minoggio. Aber sie können dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft nun direkt gegen B und C ermittelt und ihre Erkenntnisse auch an die zuständigen Behörden weitergibt. Also an das Finanzamt, Kartellamt, Sozialversicherungen … „Und das Beweisverwertungsverbot aus der digitalen Überwachung ist auch kein unüberwindliches Hindernis“, sagt der Jurist. „Die Staatsanwaltschaft wird dann schon eine Möglichkeit finden, sich diese Informationen auf anderem Weg erneut zu beschaffen.“

Kritiker sehen digitale Sicherheit in Gefahr

IT- und Datenschutzexperten warnen indes vor ganz anderen, weitreichenderen Folgen durch den Einsatz des Staatstrojaners. Ihre Befürchtungen:

  • Sicherheitslücken in der Software werden künftig unnötig spät geschlossen: Je länger eine Sicherheitslücke nicht geschlossen wird, desto größer ist die Gefahr, dass sie auch Kriminelle nutzen. Was passiert also, wenn Behörden Kenntnis über eine Sicherheitslücke haben? Sie könnten den Softwarehersteller darüber informieren, damit dieser sie schnell schließt. Oder sie teilen ihr Wissen nicht, um sie selbst für Ermittlungen zu nutzen. Womit der Staat Bürger und Unternehmen wissentlich unnötigen digitalen Gefahren aussetzen würde.
  • Der Staat finanziert digitale Risiken: Eine weitere Gefahr sehen Datenschützer in der Entwicklung von Hacking-Tools selbst. Denn die benötigten Informationen über Schwachstellen, und die Schadsoftware für Online-Durchsuchungen kann der Staat selbst suchen und entwickeln – oder sich auf dem freien Markt beschaffen, im Internet, was schneller und kostengünstiger sein dürfte. Die Gefahr: Warum sollten die Verkäufer dieser Informationen und Tools diese nicht auch anderen anbieten? Kriminellen zum Beispiel oder auch Geheimdiensten anderer Staaten?

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