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Feinstaub

Schonfrist für Bullis

Fahrverbote in Städten rücken immer näher. Und für viele Fahrzeuge gibt es nach wie vor keinen Rußfilter zum Nachrüsten. Doch Handwerker können erstmal aufatmen – zumindest in Hannover.

Fahrverbote in Städten rücken immer näher. Und für viele Transporter gibt es nach wie vor keinen Rußfilter zum Nachrüsten. Doch Handwerker können erstmal aufatmen zumindest in Hannover.

Von Manfred Fischer

Verflixte Technik. Beispiel Bulli. Wer für seinen T3 Diesel einen Partikelfilter sucht, schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Weder Volkswagen noch die namhaften Katalysator-Hersteller bieten Staubbremser für das Modell an. Nicht viel besser ergeht es T4-Fahrern. Nur für Transporter ab Baujahr 97 wollen einige Nachrüster Lösungen auf den Markt bringen.

Auch bei Modellen anderer Hersteller sieht es zappenduster aus. Ob ältere Sprinter, Transit oder Ducato sie alle müssen ihren Feinstaub weiter durch den Auspuff blasen.

Eine Zeitlang gilt das auch noch bei jüngeren Fahrzeugen. "Partikelfilter dürfen momentan nur inTransporter mit Pkw-Zulassung nachgerüstet werden", betont Matthias Mangold. Für leichte Transporter mit Lkw-Zulassung und solche mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht liege bislang keine Richtlinie für den Einbau vor, erklärt der Juniorchef des Fahrzeugausrüsters Oberland Mangold in Eschenlohe. "Die ist noch in Bearbeitung bei den zuständigen Behörden."

Was können Bullli-Lenker tun, um in Zukunft nicht aus Innenstädten verbannt zu werden? Für alte T3 bieten wir Oxidationskatalysatoren an. Die Autos erreichen damit Euro 2 oder sogar Euro 3", betont Mangold. Wie teuer ist die Nachrüstung? "300 bis 500 Euro, je nach Modell."

Gegenwert: Mit Euro 2 bekommen die Autos die rote Plakette, mit Euro 3 die gelbe (Eine Frage der Plakette). In den nächsten Jahren droht dann kein Fahrverbot in den so genannten Umweltzonen.

Aktionsplan in Hannover

Als erste niedersächsische Stadt hat jetzt Hannover Feinstaubschleudern den Kampf angesagt. Der Aktionsplan der Landeshaupstadt umfasst drei Stufen.

Ab 1. Januar 2008 herrscht für Diesel-Fahrzeuge, die schlechter als Euro 2 eingestuft sind und keinen Rußfilter haben, Fahrverbot in den Umweltzonen. Es handelt sich um Fahrzeuge, die dann älter als 16 Jahre sind. Gleiches gilt für Benziner ohne Katalysator. Freie Fahrt haben Kfz mit roter, gelber oder grüner Plakette.

Ab 1. Januar 2010 gilt Fahrverbot für Diesel schlechter als Euro 3 (dann älter als 14 Jahre) und ohne Rußfilter. Keine Beschränkungen bestehen für Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette.

Ab 1. Januar 2012 sperrt Hannover Diesel-Kfz schlechter als Euro 4 aus Umweltzonen aus (dann älter als zwölf Jahre). Wer dort fahren will, muss eine grüne Plakette auf dem Auto haben.

"Mit dem Plan haben wir uns an den Vorschlägen anderer Städte wie Stuttgart und München orientiert", erklärt Dirk Schmidt vom Wirtschafts- und Umweltdezernat Hannover. Hintergrund: "Wir wollen eine bundesweit einheitliche Regelung." Doch ob die je Wirklichkeit wird ist fraglich. Derzeit jedenfalls kocht noch so manche Kommune ihr eigenes Süppchen.

Ausnahmen für Betriebe

Handwerker mit alten Transportern werden in Hannover nicht kategorisch ausgebremst. Der Aktionsplan sieht mehrere Ausnahmen vor. Dabei scheint das letzte Wort scheint noch nicht mal gesprochen. Bis zur Endfassung könne der Luftreinhalteplan noch nachbearbeitet werden, stellt das Wirtschafts- und Umweltdezernat klar. Schon jetzt ein Auge zu drücken die Hannoveraner unter anderem bei:

Spezialfahrzeugen mit geringer Laufleistung: Als solche gelten Fahrzeuge mit einer jährlichen Laufleistung von maximal 2000 Kilometern. Darunter fallen zum Beispiel Werkzeugwagen von Handwerksbetrieben. Die Ausnahme wird jeweils auf ein Jahr befristet.

Betrieben in einer Umweltzone: Für diesen Ausnahmetatbestand müssen drei Kriterien erfüllt sein:

Firmensitz, Filiale, Betriebsstätte oder Lager müssen innerhalb der Umweltzone liegen.

Der nachträgliche Einbau eines Rußfilters muss technisch unmöglich sein.

Der Ersatz des Fahrzeugs muss wirtschaftlich nicht zumutbar oder technisch unmöglich sein.

Anlieferverkehr: Dazu gehören Fahrten zur Erledigung lebensnotwendiger Dienstleistungen für die Bevölkerung. Zum Beispiel: Erhalt und Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden. Darunter fallen auch Fahrten zur Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern (Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken etc.)

Links:

Luftreinhalteplan in Hannover

Fahrzeugausrüster:

www.twintec.de

www.oberland-mangold.de

www.hjs.com

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