Vier Wochen Erholungsurlaub stehen auch Minijobbern mindestens zu.
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So berechnen Sie den Urlaub für Ihre Minijobber

Auch Minijobbern stehen bezahlte Urlaubstage zu. Doch wie viele es pro Monat sind, hängt vom individuellen Vertrag und den Urlaubsregeln im Betrieb ab.

Wieviel Urlaub steht Minijobbern zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub gilt auch für Minijobber. Darauf weist die Minijob-Zentrale in einem aktuellen Beitrag hin. Laut Bundesurlaubsgesetz sind dies 24 Tagen, wenn im Betrieb durchgängig an sechs Tagen in der Woche gearbeitet wird, also vier Wochen im Jahr.

Da Minijobber aber oft nicht die volle Woche arbeiten, wird ihr Urlaubsanspruch entsprechend angepasst:

  • Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche x 24 / 6
  • Arbeitet eine Minijobberin also drei Tage in der Woche, stehen ihr

  • 3 x 24/6 = 12 Urlaubstage zu.
  • Laut Mini-Jobzentrale ist es unerheblich, wie viele Stunden an den einzelnen Tagen gearbeitet wird.

    Achtung: Der Urlaubsanspruch von Minijobbern ist höher, wenn in Ihrem Betrieb Tarif- oder Arbeitsverträge andere Regelungen vorsehen. Diese werden dann Grundlage der Berechnung.

    Arbeitet Ihr Team in einer 5-Tage-Woche mit 30 Tagen Urlaub, hat also sechs Wochen bezahlten Urlaub, dann gilt das auch für die Minijobber, so die Minijob-Zentrale. Die Formel lautet entsprechend:

  • Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche x 30 / 5
  • Arbeitet ein Minijobber drei Tage in der Woche, stehen ihr

  • 3 x 30/5 = 18 Urlaubstage zu.
  • Gilt in Ihrem Betrieb die Vier-Tage Woche mit sechs Wochen Jahresurlaub, passen Sie die Formel entsprechend an:

  • Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche x 24 / 4
  • Was gilt bei unregelmäßiger Arbeitszeit

    Minijobbende haben nicht immer die gleiche Anzahl Arbeitstage pro Woche, weil sie beispielsweise auf Abruf arbeiten oder ihre Arbeitszeit flexibel handhaben können. Dann gilt die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr als Berechnungsgröße für den Urlaub.

    Unverändert bleibt, dass die Dauer des Urlaubs sich auf die bei Ihnen im Betrieb festgelegten Arbeits- und Urlaubstage bezieht, diesmal allerding im Jahr und nicht in der Woche. Die Minijob-Zentrale rechnet mit 260 Arbeitstagen im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche (52 Wochen x 5 Tage). Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es entsprechend 312 Arbeitstage, bei einer Vier-Tage-Woche 208 Arbeitstage.

    Die Formel zur Berechnung lautet dann:

  • Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr / 208 bzw. 260 bzw. 312
  • Wichtig: Ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet, so die Minijob-Zentrale.

    Arbeitet ein Minijobber also an 90 Tagen im Jahr und die Beschäftigten in Vollzeit arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit einem Urlaubsanspruch von 28 Tagen im Jahr, stehen ihm:

  • 28 x 90 / 260 = 9,6 gerundet 10 Urlaubstage zu.
  • Tipp 1: Selbst rechnen ist Ihnen zu kompliziert? Die Minijob-Zentrale bietet auf Ihre Homepage einen Urlaubstagerechner an.

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