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Verkehrte Welt

Sozialkasse Bau: Trotz Guthaben droht Gefängnis

Er hat ein "Überschussguthaben". Klingt doch klasse, der Bauunternehmer Klaus Engelking ist gewissermaßen Gläubiger der Sozialkasse Bau. Ahnen Sie, wie diese Geschichte weitergeht?

Die „Engelking Baubetriebe“ existieren seit 1960. Der Chef hat das Unternehmen im ostwestfälischen Vlotho erfolgreich durch die Jahrzehnte gesteuert, Arbeitsplätze geschaffen, ein Sachverständigenbüro aufgebaut. 2010 dann der Tiefschlag: Zwei Auftraggeber melden Insolvenz an, Engelking verliert mehr als 200.000 Euro. Er kämpft, steht wieder auf, rettet die Arbeitsplätze. Dass sich Zahlungsverzögerungen gegenüber Dritten ergeben, versteht sich. Doch Engelking macht gute Erfahrungen. Die Berufsgenossenschaft ist kulant, die Krankenkasse verständnisvoll, sogar das Finanzamt spielt mit.

Und die Sozialkasse Bau? Die lässt den Gerichtsvollzieher von der Kette – lesen Sie Seite 2.

Engelking droht Gefängnis

Aber da gibt es ja noch die Sozialkasse Bau. Die pocht darauf, dass Engelking sein Soll umgehend ausgleicht, knapp 50.000 Euro stehen im Raum. „Dass die Habenseite meines Sozialkassenkontos das Soll um mehrere Tausend Euro übersteigt, interessiert offenbar nicht“, schimpft Engelking.

Im vergangenen August hat die Einrichtung den Gerichtsvollzieher von der Kette gelassen, Engelking soll die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Weil der 56-Jährige das seitdem verweigert, droht sogar seine Inhaftierung. "Man stelle sich vor", sagt Engelking, "ich würde mit einem bestehenden Guthaben eingelocht, obwohl ich ansonsten als völlig unbescholtener Bürger nicht einmal Punkte in Flensburg habe."

Dass auch bei einem Überschussguthaben keine Aufrechnung möglich ist, begründet die Soka-Bau – quasi wie gewohnt – mit dem Verweis auf den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Eine Verrechnung würde die Betriebe benachteiligen, die „ordnungsgemäß" an dem Verfahren teilnehmen. Die Soka-Bau habe Herrn Engelking "Lösungswege" eröffnet und „mehrfach“ eine Treuhandvereinbarung angeboten.

Eine Treuhandvereinbarung bedeutet konkret: Die Hausbank des Betriebes übernimmt die Zwischenfinanzierung, sie verauslagt das Soll – in Engelkings Fall knapp 48.000 Euro. Die Soka-Bau sichert dann zu, dass sie das Guthaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurücküberweist.

Die Soka-Bau wollte nach eigener Darstellung Engelking bei den Verhandlungen mit den Banken unterstützen, aber davon habe der Unternehmer keinen Gebrauch gemacht. „Wir gehen davon aus, dass die Nutzung der Treuhandvereinbarung die jetzige Situation vermieden hätte“, schreibt Soka-Bau-Sprecher Michael Delmhorst.

Bittere Folge: Engelking entlässt auch seine letzten sieben Mitarbeiter – lesen Sie Seite 3.

Engelking entlässt Mitarbeiter

„Dass ich anfangs eine Treuhandvereinbarung abgelehnt habe, stimmt sogar“, sagt Engelking. Später habe er tatsächlich bei drei Banken angefragt, sei aber auf völlige Ablehnung gestoßen. Tenor der Banker: „Das ist der blanke Unsinn. Ihr Sozialkassenkonto ist doch im Plus.“ Und letztlich sei eine Treuhandvereinbarung daran gescheitert, dass die Soka-Bau Engelkings Konten gepfändet hatte: „Entsprechend hatte ich einen Schufa-Eintrag, entsprechend haben die Banken nicht mehr reagiert.“

Zwischenzeitlich hat Engelking, um einer Insolvenz zu entgehen, seine letzten sieben Mitarbeiter entlassen. „Eigentlich bin nicht ich der Fall für die Staatsanwaltschaft, sondern die Sozialkasse Bau. Aber den Straftatbestand des Arbeitsplatzvernichtens gibt es leider noch nicht, oder? Das sollte der Gesetzgeber vielleicht ändern.“

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(sfk)

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