Bei Zollkontrollen auf Baustellen verlangen Kontrolleure nach wie vor die Ausweispapiere der Beschäftigten.
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Baustellen

Sozialversicherungsausweis abgeschafft: Was sich jetzt ändert

Auf den Sozialversicherungsausweis folgt der Versicherungsnummernachweis. Was bedeutet das für Arbeitgeber und Schwarzarbeitskontrollen?

Auf einen Blick:

  • Arbeitgeber müssen seit Beginn des Jahres die Versicherungsnummern ihrer Beschäftigten bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung abrufen.
  • Nötig macht das die Umstellung vom Sozialversicherungsausweis auf das neue verpflichtende Verfahren.
  • Für Schwarzarbeitskontrollen auf Baustellen müssen Beschäftigte weiterhin Ausweispapiere mit sich führen und auf Verlangen der Kontrolleure vorzeigen.
  • Seit Beginn des Jahres ist der Sozialversicherungsausweis nicht mehr gültig. Die Abschaffung wurde Ende 2022 per Gesetz beschlossen, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit. Informationen über versicherte Arbeitnehmer werden seit Beginn des Jahres digital gebündelt – im sogenannten Versicherungsnummernachweis.

    „Da sich das bisher freiwillige Verfahren des Versicherungsnummernabrufs durch den Arbeitgeber bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung bewährt hat, wurde am dem 1. Januar 2023 auf ein verpflichtendes Verfahren umgestellt“, so das BMAS weiter.

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    Keine Pflicht zur Vorlage der Versicherungsnummer

    In der Praxis stelle die Datenstelle der Rentenversicherung für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergebe, einen Versicherungsnachweis aus. Dieser enthalte

  • die Versicherungsnummer,
  • den Vor-, Nach- und Geburtsnamen,
  • das Ausstellungsdatum.
  • Legt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine Versicherungsnummer vor, frage die Lohnsoftware des Unternehmens automatisch die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung ab. Laut BMAS entfalle deshalb die Pflicht zur Vorlage des Versicherungsnummernachweises.

    Was ändert sich für Baubetriebe bei Schwarzarbeitskontrollen?

    Bei routinemäßigen Kontrollen – beispielsweise auf Baustellen – prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), ob Arbeitgeber ihren sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nachkommen und die Sozialabgaben ordnungsgemäß abführen. 

    Bislang mussten die Beschäftigten zu diesem Zweck ihre Sozialversicherungsnummer mitführen. Diese Pflicht besteht seit Anfang 2023 nicht mehr. Die FKS erhalte die Sozialversicherungsnummern nun durch eine Anfrage bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung, so der Zoll. Aus dem Grund habe die Abschaffung des Sozialversicherungsausweises „keine Auswirkung auf die Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“.

    Allerdings müssen sich Beschäftigte im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bei FKS-Kontrollen auf Baustellen weiterhin auf Verlangen ausweisen. Daher müssen sie auf Verlangen des Zolls  eines der folgenden Dokumente mitführen:

  • Personalausweis,
  • Pass,
  • Passersatz oder
  • Ausweisersatz.
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