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Bauunternehmer muss ins Gefängnis

Steuerhinterzieher gehen in den Knast

Ein Bauunternehmer muss für fast zwei Jahre ins Gefängnis, weil er eine Million Euro Steuern und Sozialabgaben hinterzogen hat. Und auch kleineren Fischen droht nun Haft: Ab 50.000 Euro Steuerschaden geht's hinter Gitter.

Diesmal ist es der Bundesgerichtshof, der mit einem Grundsatzurteil den Druck auf Steuersünder erhöht: Freiheitsstrafen sind demnach schon bei einem Steuerschaden von mehr als 50.000 Euro möglich, entschieden die Richter. Bei mehr als 100.000 Euro Schaden sei Gefängnis sogar die Regel, auch wenn es noch Ausnahmen geben könne. Liegt die Hinterziehung im Millionenbereich, dann dürfe eine Strafe hingegen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der BGH steckte damit die Grenzen neu ab, die in der Abgabenordnung nur vage formuliert sind. Dort heißt es, dass eine Freiheitsstrafe in der Regel bei Hinterziehung "in großem Ausmaß" drohe. Aus Sicht des BGH liegt ab 50.000 Euro ein solch "großes Ausmaß" vor.

Diese Grenze hatte ein Bauunternehmer allerdings bei weitem überschritten, mit dessen Fall sich der BGH beschäftigen musste: Er hatte er fast eine Million Euro an Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen "gespart", weil er Mitarbeiter schwarz beschäftigt hatte. Dafür wurde vom Landgericht Landshut zu 23 Monaten Haft verurteilt. Der BGH bestätigte das Urteil.

BGH: Urteil vom vom 2. Dezember 2008 , Az. 1 StR 416/08

(jw)

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