Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Straßenbauer-Meisters / der Straßenbauer-Meisterin

Straßenbauer-Meisters / der Straßenbauer-Meisterin

Berufsbild des Straßenbauer-Meisters / der Straßenbauer-Meisterin

Auszug aus der Verordnung gemäß §45 HwO über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Straßenbauer-Handwerk vom

2. 9. 1987(BGBl. I S. 2185).

Tätigkeiten:

Planung, Herstellung und Instandsetzung von Verkehrsflächen, insbesondere von Straßen, Wegen und Plätzen, die dem Straßenverkehr zu dienen bestimmt sind, aus wasser-, bitumen-, teer-, zement- und kunststoffgebundenen Materialien, natürlichen und künstlichen Steinen und Platten einschließlich der Randbefestigungen sowie Holzpflaster; hierzu gehören auch Herstellung und Instandsetzung von Deck-, Trag- und Frostschutzschichten sowie von Bodenverfestigungen;

Herstellung und Einbau von Leit- und Schutzeinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und Lärmschutzanlagen;

Herstellung und Instandsetzung von Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen, Verlegung von Erdkabeln einschließlich Wiederherstellung der Deckschichten;

Herstellung und Instandsetzung von Gleisanlagen;

Herstellung und Instandsetzung von Sport- und Spielanlagen;

Ausführung von Erdarbeiten einschließlich der Sicherungsmaßnahmen;

Herstellung von Durchlässen;

Ausführung von Abbrucharbeiten.

Kenntnisse und Fertigkeiten:

Kenntnisse der Konstruktionen von Straßenbauwerken, insbesondere der Straßen, Wege und Plätze;

Kenntnisse der Bodenarten und der Bodenmechanik;

Kenntnisse über Konstruktionen von Ver- und Entsorgungsanlagen;

Kenntnisse über Gleisbaukonstruktionen;

Kenntnisse über Konstruktionen und über Arbeiten im Mauerwerks-, Beton- und Stahlbetonbau;

Kenntnisse über Landeskultur- und Wasserbauarbeiten;

Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe;

Kenntnisse der Abbinde- und Härtungsvorgänge;

Kenntnisse über Abbrucharbeiten;

Kenntnisse über Aufbereitung und Wiederverwendung von Altbaustoffen;

Kenntnisse der Vermessungstechniken;

Kenntnisse des Aufmaßes und der Massenberechnungen;

Kenntnisse der Einrichtung und des Betriebs von Erd- und Straßenbaustellen;

Kenntnisse der Verkehrssicherung an Baustellen;

Kenntnisse des Einsatzes und des Betriebs von Erd- und Straßenbaumaschinen, Geräten und Werkzeugen;

Kenntnisse der Baugrubensicherung;

Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes;

Kenntnisse der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der berufsbezogenen DIN-Normen, der Vorschriften der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, der Vorschriften der Bauordnungen sowie über die berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes;

Anfertigen von Entwurfs-, Teil- und Sonderzeichnungen;

Durchführen von Längen-, Höhen- und Winkelmessungen;

Aufstellen von Massenberechnungen, Leistungsverzeichnissen und Abrechnungen;

Lösen, Fördern, Einbauen und Verdichten von Bodenmassen;

Herstellung, Verdichten und Verfestigen des Erdplanums;

Herstellen von Gräben und Baugruben einschließlich der Sicherungsmaßnahmen;

Herstellen von Frostschutz- und Tragschichten;

Herstellen von Decken, insbesondere aus wasser-, bitumen-, teer-, zement- und kunststoffgebundenen Materialien sowie aus natürlichen und künstlichen Steinen und Platten;

Versetzen und Verlegen von Randbefestigungen;

Herstellen von Seitenabschlüssen;

Herstellen und Einbauen von Leit- und Schutzeinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und Lärmschutzanlagen;

Anlegen und Befestigen von Geh- und Radwegen sowie von Park-, Sport- und Spielplätzen;

Gestalten und Herstellen von Pflasterungen;

Verlegen von Verbundsteinen und Platten;

Herstellen und Verarbeiten von Beton;

Anlegen und Schließen von Fugen;

Verlegen, Einbauen und Abdichten von Rohrleitungen sowie Verlegen von Erdkabeln;

Ausführen von Dränungen;

Herstellen von Bauwerken und Einbauen von Fertigteilen für Ver- und Entsorgungsanlagen;

Herstellen von Gleisanlagen;

Ausführen von Flussbau-, Deich- und Faschinenarbeiten.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ein einfaches Baustellenschild ist zu wenig: Bei Straßenbauarbeiten haften Betriebe, wenn Anwohner Fahrzeugschäden erleiden. 

Baustellen-Sicherung

Bei Straßenbauarbeiten: Baubetrieb muss vor Gefahren warnen

Bei Straßenbauarbeiten müssen Baubetriebe dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Ansonsten müssen sie für den Schaden aufkommen.

    • Baurecht

Steuern

Der Steuerbonus endet am Straßenrand

Ein neues Urteil setzt dem Steuerbonus für Handwerker-Rechnungen klare Grenzen bei Werkstattleistungen und Straßenreinigung.

    • Steuern

Recht

Straßenverkehrsordnung 2020: 5 wichtige Änderungen!

Höhere Strafen, mehr Punkte: Ende April ändert sich einiges in der Straßenverkehrsordnung. Was Handwerker jetzt wissen müssen.

    • Recht

Panorama

Die 10 kreativsten (und schrägsten) Bodenbeläge

Handwerk hat goldenen Boden. Doch bei der Verlegung des Bodenbelags – egal ob drinnen oder draußen im Straßenbau – kann einiges schief gehen.

    • Panorama