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Arbeitsklima

Streit mit dem Chef kann Krankheit auslösen

Vielleicht verdächtig: Ein Angestellter meldet sich nach einem Streit mit dem Chef krank. Doch die die Krankheit muss nicht zwangsläufig simuliert sein.

In dem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verhandelten Fall hatte eine Mitarbeiterin ihren Arbeitsplatz fristgemäß zum Ende des Monats gekündigt. Am Folgetag kam es zu einer massiven Auseinandersetzung mit dem Chef. Schließlich verkündete die Angestellte, dass es ihr schlecht gehe und dass sie zum Arzt gehen werde. Sie gab dem Chef den Schlüssel zum Büro und verließ die Firma.

Am nächsten Tag reichte die Frau eine Krankschreibung bis zum Monatsende und damit bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses ein. Die Reaktion des Chefs: Er setzte das Verhalten der Mitarbeiterin in einem Schreiben einer fristlosen Kündigung gleich.

Als die Klägerin dem widersprach, entließ sie der Chef fristlos. Die Begründung: Die Übergabe des Büroschlüssels sei gleichbedeutend mit einer Arbeitsverweigerung. Die Krankheit der Mitarbeiterin sei nur vorgeschoben.

Die Richter sahen in dem Verhalten der Frau jedoch keine Arbeitsverweigerung. Zwar könne man die Übergabe des Schlüssels so werten, dass die Frau bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten wollte. Doch selbst bei dieser Sicht der Dinge hätte der Chef vor einer fristlosen Kündigung zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen.

Zudem habe der Arbeitgeber keinerlei Anhaltspunkte für eine vorgetäuschte Krankheit seiner Angestellten. Es sei sogar möglich, dass der schwere Streit die Erkrankung der Frau ausgelöst habe.

(bw)

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Attest bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses: In diesem Fall war das laut Landesarbeitsgericht Niedersachsen unproblematisch, weil der Mitarbeiter schon vorher krankgeschrieben war.

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