Beschäftigte im Dachdeckerhand erhalten wegen der deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Inflationsprämie von 950 Euro. 
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Tarifkompromiss von ZVDH und IG Bau

Einigung im Dachdeckerhandwerk: Das gilt ab 1. November 2022

Inflationsprämie, höhere Löhne, mehr Geld für Azubis und Änderungen bei der Winterbeschäftigungsumlage – das sieht die Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk vor.

Lange haben die Tarifpartner im Dachdeckerhandwerk um einen neue Tarifeinigung gerungen. Jetzt haben der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) einen Kompromiss erzielt.

Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk steigen in zwei Stufen

Zum 1. November 2022 steigen die Löhne und Gehälter für die rund 100.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk um 5 Prozent. Das teilen die Tarifvertragsparteien übereinstimmend mit. Eine weitere Anhebung um 3 Prozent solle es zum 1. Oktober 2023 geben.

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Inflationsprämie: Wer 2022 und 2023 Geld bekommt

Die Tarifeinigung sieht zudem eine Inflationsprämie für die Beschäftigten in Höhe von 950 Euro vor, die steuer- und sozialabgabenfrei ist. Laut ZVDH sollen die Prämien in zwei Tranchen ausgezahlt werden

  • Lohnabrechnung für Februar 2023: 475 Euro
  • Lohnabrechnung für Februar 2024: 475 Euro
  • Der Arbeitgeberverband weist daraufhin, dass Minijobber keine Inflationsprämie erhalten, Teilzeitbeschäftigte bekommen eine anteilige Zahlung und Azubis 35 Prozent.

    Ausbildungsvergütung: So viel erhalten Azubis im Dachdeckerhandwerk

    Die Auszubildenden können sich zudem über die Anhebung der Ausbildungsvergütung freuen. Dem ZVDH zufolge erhalten Azubis im ersten Lehrjahr nun 820 Euro im Monat, zum 1. Oktober 2023 steigt die Vergütung um weitere 40 Euro.

    Für Azubis im zweiten Ausbildungsjahr wird die monatliche Vergütung zum 1. Oktober 2022 auf 990 Euro angehoben und ein Jahr später auf 1.040 Euro.

    Im dritten Ausbildungsjahr sollen Azubis 1.260 Euro erhalten, ab 1. Oktober 2023 liegt die Vergütung bei 1.320 Euro.

    Entlastung für Ausbildungsbetriebe

    Die Tarifpartner weisen daraufhin, dass Ausbildungsbetriebe durch „eine erweiterte Erstattung einer Monatsvergütung für Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr“ gestärkt werden. Bisher seien sieben Monate im ersten Ausbildungsjahr, fünf im zweiten Lehrjahr und einer im dritten Jahr erstattet worden. Nun gelte eine 7-5-2 Regelung, also die Erstattung für einen weiteren Monat im dritten Jahr.

    Im Gegenzug müssten Arbeitgeber Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungs-/Verpflegungskosten für die Gesellenprüfung übernehmen.

    Winterbeschäftigungsumlage: Das ändert sich bei der Finanzierung

    Gewerbliche Arbeitnehmende erhalten zudem zwei Urlaubstage mehr als bisher. Den Tarifpartner zufolge liegt das daran, dass der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage künftig ausschließlich durch einen Abzug von 0,8 Prozent des Bruttomonatslohns erbracht wird.

    Laut ZVDH handelt es sich bei der Winterbeschäftigungsumlage um einen Beitrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatlich leisten müssen. Sie dient dazu, ergänzende Leistung des Saison-Kurzarbeitergeldes zu finanzieren.

    Die neuen Tarifverträge haben eine Laufzeit von 27 Monaten, sie enden damit am 30. September 2024.

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