Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Internet-Recht

Unwissenheit schützt nicht vor Abmahnern

Impressumspflicht, Marken- und Urheberrecht: Wenn eine Website rechtlich angreifbar ist, kann das teuer werden.

Von Astrid Funck

Eine Art digitale Visitenkarte sollte sie sein, die Homepage der Tischlerei Reith in Selsingen. Ein bisschen #132;Wir über uns #147;, ein paar Referenzen, die übliche Firmendarstellung. Das böse Erwachen kam, als das Abmahnungsschreiben eines Anwalts ins Haus flatterte. Im Namen einer anderen Tischlerei forderte der die Firmenleitung dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und für die Anwaltsgebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro aufzukommen. Grund der Abmahnung: Die Tischlerei hatte auf ihrer Homepage im Impressum keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben, so wie es der Gesetzgeber verlangt. #132;Die Abmahnung war natürlich ein Schock #147;, sagt Firmenchef Michael Reith. #132;Wir bemühen uns seither, unsere Website rechtlich gesehen auf dem neuesten Stand zu halten. #147;

Juristische Scherereien, wie Michael Reith sie schildert, sind kein Einzelfall. Das Internet-Recht ist komplex und ständig kommen neue Regelungen hinzu. Gerade kleine und mittlere Betriebe, die keine eigene Rechtsabeilung haben, sind daher in den letzten Jahren von einer regelrechten Abmahnwelle überrollt worden. Zur Abmahnung berechtigt sind laut Wettbewerbsrecht nur Mitbewerber, Spitzenverbände, Kammern und speziell legitimierte Vereine. Zum Teil besteht jedoch der Verdacht, dass die Initiative von Anwälten ausgeht, die Abmahngebühren kassieren wollen und sich dafür einen Kläger suchen, den sie am Profit beteiligen.

Eine Website ins Netz zu stellen und fünf Jahre lang nicht zu überprüfen, sei daher brandgefährlich, warnt Nadine Rapp vom Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr in Niedersachsen (begin). Betriebe in der Region Hannover und Braunschweig können sich von den begin-Mitarbeitern kostenfrei beraten lassen, wenn sie eine Homepage betreiben und die rechtlichen Anforderungen nicht genau kennen. Darüber hinaus organisiert das begin Vorträge und Workshops zum Thema. Ein ähnliches Angebot halten auch das Regionalcentrum für Electronic Commerce Anwendungen Osnabrück (RECO) sowie das Magdeburger Electronic Commerce Zentrum für Betriebe bereit. Alle drei Einrichtungen gehören zum Netzwerk elektronischer Geschäftsverkehr und werden vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert (www.ec-net.de).

Im Online-Recht kennt sich auch Udo Kaethner als E-Commerce-Berater der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade aus. Kaethner sagt, irgendeinen Fehler im Impressum seiner Beratungskunden finde er fast immer. Weitere beliebte Fehlerquellen seien Anfahrtskizzen, die häufig einfach aus urheberrechtlich geschützten Karten übernommen werden, Bilder und Logos, für die man ebenfalls eine Freigabe benötigt, sowie Preisangaben. Betrieben, die bereits mit einer Abmahnung konfrontiert sind, rät Kaethner, sich zunächst an die Rechtsabteilung der zuständigen Kammer zu wenden und sich auf deren Rat hin einen Anwalt zu nehmen.

Thomas Feil ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht in Hannover. Ihm zufolge sollte ein abgemahnter Website-Betreiber auf keinen Fall irgendeine Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern sofort damit zum Anwalt gehen. Die Erklärung müsse nämlich möglichst eng gefasst, also im Fall von Michael Reith nur auf den Rechtsverstoß im Impressum bezogen sein. Andernfalls sei das Risiko größer, wegen weiterer Fehler zu teuren Vertragsstrafen verdonnert zu werden. #132;Außerdem würde ich vorsichtig sein mit selbstverfassten Gegenschreiben #147;, warnt Feil. Die andere Seite könne daraufhin eine einstweilige Verfügung mit anschließendem Gerichtsverfahren erwirken #150; und dann werde es richtig teuer.

Stolpersteine im Online-Recht

Impressum: Zu den Pflichtangaben im Impressum zählen unter anderem Name und Anschrift, Kontaktinformationen, die zuständige Handwerkskammer, die Berufsbezeichnung und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, nicht aber die Steuernummer. Ein Merkblatt zum Impressum auf Websites findet sich zum Beispiel unter www.begin.de (Know-How / E-Business-Recht).

Datenschutzerklärung: Nach dem Telemediengesetz muss jeder Betreiber eines Internet-Auftritts die Nutzer darüber aufklären, in welchem Umfang personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden #150; etwa wenn die Nutzer der Website Namen und Adresse in ein Kontaktformular eingeben.

Nutzung fremder Inhalte: Wer Texte, Bilder und Marken von Dritten ohne deren ausdrückliche Erlaubnis verwendet, kommt mit dem Urheber- und Markenrecht in Konflikt und riskiert Abmahnungen und die Nachzahlung von Lizenzgebühren. Dazu zählen beispielsweise die Nutzung von Kartenausschnitten, Bildmaterial von Produzenten sowie Textausschnitte aus Büchern, Produktinformationen und Betriebsanleitungen.

Vorschriften für Online-Shops: Für Shops, und dort insbesondere im Business-to-Consumer-Handel, gibt es detaillierte Vorschriften in Bezug auf Preisangaben, das Widerrufs- und Rückgaberecht, die Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Fachanwälte bieten hier gegen Pauschalpreis eine erste Prüfung des Shops und einen laufenden Update-Service bei Gesetzesänderungen an. Die Seite ist dann #132;abmahnsicher #147;, das heißt im Falle einer Abmahnung haftet der Anwalt.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wer ungefragt Zeitungs- oder Online-Artikel auf die eigene Website stellt, riskiert Abmahnung und Schadensersatzforderung.

Recht

Abmahnung für Zeitungsbericht auf der Website?

Wer Texte und Bilder fremder Autoren, Fotografen oder Agenturen auf seiner Website veröffentlicht, riskiert teuren Rechtsstreit. So vermeiden Sie Ärger.

    • Recht, Marketing und Werbung
Sofortmeldung vergessen: Das kann Baubetriebe bis zu 25.000 Euro kosten, wenn der Zoll das bei einer Kontrolle entdeckt.

Personal

Warum Sie die Sofortmeldung nicht vergessen sollten

Sie haben kurzfristig eine Aushilfe gefunden und sie kann auch noch direkt anfangen? Dann sollten Sie eine Sache sofort erledigen – sonst kann es teuer werden.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Fotos und Videos von Ex-Mitarbeitern dürfen nicht unendlich lange auf einer Firmen-Website stehenbleiben.

Persönlichkeitsrechte

Dürfen Fotos von ehemaligen Mitarbeitenden auf der Firmenwebsite verbleiben?

Monatelang bleibt Bildmaterial gegen den Willen eines ehemaligen Mitarbeiters auf der Website eines Unternehmens. In diesem Fall wurde das teuer.

    • Recht
Gibt der Handwerksleistung ein Gesicht: Mit Fotos von Chef und Team schaffen Handwerker auf der Website Nähe zum Kunden. 

Marketing und Werbung

Schaffen Sie Kundennähe - mit Teamfotos auf Ihrer Website

Handwerker bauen oft eine persönliche Beziehung zu Kunden auf. Nutzen Sie den Vorteil - zeigen Sie sich und Ihr Team schon auf der Website. 

    • Marketing und Werbung, Digitalisierung + IT, Marketing