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Geld und Recht

Versichert im Streitfall

Ob beruflich oder privat – ein Rechtsstreit steht leider häufig auf der Tagesordnung. Dabei geht es mitunter um sehr viel Geld. In manchen Fällen kann eine Rechtsschutz-Versicherung den finanziellen Verlust abfedern. Wer den Leistungsumfang der verschiedenen Angebote kennt, kann sich gut absichern.

Ob beruflich oder privat ein Rechtsstreit steht leider häufig auf der Tagesordnung. Dabei geht es mitunter um sehr viel Geld. In manchen Fällen kann eine Rechtsschutz-Versicherung den finanziellen Verlust abfedern.

So zum Beispiel bei Ansprüchen aus unverschuldeten Verkehrsunfällen, Schmerzensgeld nach ärztlichen Kunstfehlern oder gesundheitlichen Schäden durch den Gebrauch schadhafter Produkte Fälle, in denen es beim Schadensersatz um viel Geld geht. Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen es nicht leicht ist, seine Rechtsansprüche durchzusetzen, denn die Verursacher sind häufig haftpflichtversichert.

Wie wichtig ist Rechtsschutz?

In den 150.000 jährlichen Verfahren nach Verkehrsunfällen oder fast 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gilt immer wieder: Recht haben und Recht bekommen liegt manchmal weit auseinander.

Für die Chancengleichheit ist es meist unumgänglich, einen fachlich versierten Rechtsbeistand mit der Interessenvertretung zu beauftragen. Außer den Gerichtskosten entstehen manchmal zusätzliche Aufwendungen für Korrespondenzanwälte, Sachverständige und Zeugen, Reisekosten und mehr.

Wer sein Recht vor Gericht durchzusetzen versucht, riskiert immer auch, den Prozess zu verlieren oder mit einem Vergleich zu beenden. Neben dem Anwaltshonorar, den Gerichtsgebühren und den weiteren eigenen Kosten können dann auch die Auslagen der Gegenseite fällig werden.

Es hängt in erster Linie vom Streitwert ab, wie teuer ein verlorener Zivilprozess wird. Denn nach dem Streitwert bemessen sich Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren. Dazu kommen unter Umständen die Aufwendungen für Gutachter, Zeugen, Fahrten und sonstige Nebenkosten.

Die Auslagen eines Gerichtsverfahrens

So kostet zum Beispiel ein verlorener Prozess in der ersten Instanz bei einem Streitwert von 2.500 Euro schon gut die Hälfte des Streitwertes. Wird auch die zweite Instanz verloren, ist mit über 3000 Euro die Summe des Streitwerts schon überschritten. Wird ein Streitwert von 50.000 Euro in der dritten Instanz verloren, betragen die Ausgaben mehr als 30.000 Euro. Schließlich nutzt auch ein positives Gerichtsurteil wenig, wenn der Gegner pleite ist und man auf seinen Kosten für den gewonnenen Prozess sitzen bleibt.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitgericht zahlt jede Partei die eigenen Kosten, egal wer gewinnt. Innungsmitglieder können oft auf die Unterstützung ihrer Interessenvertretung zählen, jedoch ohne einen verbindlichen Rechtsanspruch und ohne freie Wahl des Anwalts oder der Anwältin.

Wenn es um die Abwehr von Schadenersatzforderungen Dritter geht, tritt die eigene Haftpflichtversicherung ein, sofern für das Ereignis eine entsprechende Police abgeschlossen wurde.

Prämien und Tarife

Versicherungs-Prämien

Eine Firmen-Rechtsschutz-Versicherung schlägt mit circa 100 Euro jährlich zu Buche, eine private Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung mit 80 Euro (pro Jahr für einen Pkw) und eine Privat-Rechtsschutz-Versicherung mit 170 Euro jährlich. Wird ein Eigenanteil (Selbstbehalt) von üblicherweise 200 Euro vereinbart, sinken die Kosten um circa 30 Prozent.

Tarife

Die Leistungen in den verschiedenen Rechtsgebieten werden von der Versicherungswirtschaft zu Tarifen gebündelt. Der Privat-Rechtsschutz deckt den Grundbedarf privater Haushalte (Singles, Paare und Familien) ab. Ergänzt um die Bausteine Verkehr sowie Grundstückseigentum und Miete wird daraus der so genannte Vollrechtsschutz.

Kombinierte Leistungen

Oft werden die Leistungskomponenten gebündelt, die erhebliche Preisvorteile gegenüber den Einzelbausteinen aufweisen: Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz, Spezial-Rechtsschutz für Unternehmer oder Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz.

In jedem Tarif sind bestimmte Rechtsgebiete versichert. Die Standard-Leistungen sind in der folgenden Tabelle Tarife und Rechtsgebiete" ausgeführt. Viele schadensträchtige Rechtsgebiete wie das Familienrecht (unter anderem Ehescheidungen) oder der Firmen-Vertragsrechtsschutz sind fast gänzlich vom Schutz der Assekuranz ausgenommen.

Aber es gibt Ausnahmen: So haben einzelne Anbieter Risiken wie Ehescheidungen oder für Firmen den Schutz bei Vertragsstreitigkeiten aus Hilfsgeschäften gegen Zuschlag oder beitragsfrei eingeschlossen.

Tarife und Rechtsgebiete:

Grundtarife:

Privat-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechts-schutz

Fahrer-Rechts-schutz

Grundstücks-Eigentum und Miete

Firmen-Rechts-schutz

Spezial-Straf-rechts-schutz

Leistungsarten:

ja

ja

ja

ja

Straf-Rechts-schutz

ja

ja

ja

ja

ja

Ordnungswidrig-keiten-Rechtsschutz

ja

ja

ja

ja

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

ja

ja

Steuer-Rechts-schutz vor Gerichten

ja

ja

ja

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

ja

ja

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

ja

ja

Arbeits-Rechts-schutz

ja

ja

Sozialgerichts-Rechtsschutz

ja

ja

Familien- und Erbrechts-Rechtsschutz

nur Beratung

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

ja

Das leistet die Versicherung

In den jeweils versicherten Rechtsgebieten zahlt die Versicherungsgesellschaft für

den frei gewählten Anwalt/die Anwältin die gesetzliche Vergütung (im Spezial-Strafrechtsschutz auch darüber hinaus),

die Kosten der Gerichte und Gerichtsvollzieher,

die Entschädigung für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige,

die Kosten der Gegenseite, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin verpflichtet ist,

Sachverständige in außergerichtlichen Verfahren,

Prozessgebühr eines Korrespondenzanwalts/einer Korrespondenzanwältin,

Reisekosten zu einem ausländischen Gericht

Übersetzungen bei Auslandsfällen,

Strafkaution als zinsloses Darlehen,

Beratung durch Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht,

die Vertretung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vor Finanzgerichten,

m Ausland ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland.

Geltungsbereich

Der Schutz gilt in Europa, den übrigen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Neuere Policen leisten während des Urlaubs weltweit. Entscheidend ist dabei nicht, wo es zu dem Streitfall kommt, sondern wo das hierfür zuständige Gericht seinen Sitz hat. So gilt die Versicherung auch für die rechtliche Auseinandersetzung mit einem deutschen Reiseveranstalter wegen einer Karibik-Kreuzfahrt. Für Streit mit außereuropäischen Gegnern kann man eine Reise-Rechtsschutzpolice abschließen. Bei einzelnen Gesellschaften ist der Schutz in Übersee bei Reisen bereits ohne Zuschlag eingeschlossen.

Zeitlicher Beginn des Rechtsschutzes

Rechtsschutz besteht frühestens ab Versicherungsbeginn. Maßgeblich ist das Datum der Streitursache, nicht der Ausbruch des Konfliktes. Wer bei Rot über eine Ampel fährt und danach sogleich eine Versicherung abschließt, kann nicht auf die Hilfe der Assekuranz hoffen. Auch dann nicht, wenn der Bußgeldbescheid erst nach dem Versicherungsbeginn eingeht.

Zusätzliche Hürde ist eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeginn, die für einige der Leistungsarten gilt. Der Versicherungsabschluss sollte also frühzeitig erfolgen. Bei einem Versichererwechsel wird in der Regel auf eine erneute Wartezeit verzichtet.

Welche Kombination wählen?

Generell gilt: Die größten Streitwerte sind in privatrechtlichen Prozessen zu erwarten, für die Firmen-Rechtsschutzversicherungen nicht aufkommen. Wohl dem, der eine Verkehrs- oder Privat-Rechtsschutzversicherung hat. Wird ein Firmeninhaber etwa bei einem Unfall überfahren oder bei einem Hauseinsturz so schwer verletzt, dass er nie wieder arbeiten kann, dann liegt der Streitwert (lebenslange Rente) so hoch, dass die Verfahrenskosten den finanziellen Rahmen des Unfallopfers schnell übersteigen können und der Prozess gar nicht erst zustande kommt.

Zunehmende Bedeutung erlangt der Spezial-Strafrechtsschutz. Nur mit diesem Zusatzbaustein sind Unternehmer ausreichend abgesichert, denen zum Beispiel Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen vorgeworfen und eine Freiheitsstrafe angedroht wird.

Sinnvoll sind in jedem Fall Tarife mit Selbstbehalt. Dann muss zwar ein Teil jedes Schadens selbst übernommen werden, dafür sinkt die Prämie spürbar.

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