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Vorsicht bei AdWords

Geschützte Markennamen dürfen bei Google nicht als AdWords zu Werbezwecken benutzt werden.

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20.06.2006

Internet

Vorsicht bei AdWords

Geschützte Markennamen dürfen bei Google nicht als AdWords zu Werbezwecken benutzt werden.

Geschützte Markennamen dürfen bei Google nicht als AdWords zu Werbezwecken benutzt werden.

Die Belegung der Marke als AdWord kommt laut Urteil des Landgerichts Braunschweig (AZ: 9 O 2852/05 (388)) einer Markenrechtsverletzung gleich. Denn dadurch nutze der AdWords-Inhaber rechtswidrig die Kraft der Marke aus. Im konkreten Fall wurde einem Portalinhaber die Verwendung des markenrechtlich geschützten Begriffs Impuls zu Werbezwecken verboten.

AdWords sind buchbare Text-Anzeigen des Suchmaschinenbetreibers Google, die rechts neben den Suchergebnissen erscheinen. Wird ein AdWord gebucht, muss der Anzeigenkunde angeben, bei welchen Suchbegriffen seine Anzeige erscheinen soll. In diesem Fall gab der verklagte Portalbetreiber unter anderem Impuls als keyword an.

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