Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte wird einfacher.
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Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte wird einfacher.

Seit 18. November 2023

Mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Fachkräfte

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz macht’s möglich: Zugewanderte dürfen nicht mehr nur im anerkannten Beruf arbeiten.

Seit 18. November 2023 greift die erste Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Damit gelten erleichterte Regelungen für die Einwanderung aus Nicht-EU-Ländern, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt.

Für Zuwanderer, die über eine dem Meister entsprechende Ausbildung verfügen und mit der sogenannten „Blauen Karte EU“ nach Deutschland kommen, gelten niedrigere Mindestgehälter. Die Grenze sank für Mangelberufe auf 39.682,80 Euro. Eine Liste der Mangelberufe finden Sie hier.

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Zudem dürfen Fachkräfte jetzt auch in verwandten Branchen arbeiten. Bisher konnten sie nur in ihrem Berufsfeld beschäftigt werden. Dafür müssen sie drei Voraussetzungen erfüllen:

  1.  Sie können eine Ausbildung für einen nicht reglementierten Beruf vorweisen. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System wie beispielsweise Kraftfahrzeugmechatronikerin oder Kaufmann für Büromanagement.
  2.  Ihr Ausbildungsabschluss wird in Deutschland anerkannt.
  3.  Sie haben ein konkretes Jobangebot eines Arbeitgebers in Deutschland.

So könnte ein Bäcker aus dem Ausland nun auch eine Stelle in der Küche eines gastronomischen Betriebs aufnehmen oder ein Zimmermann für einen Tischler arbeiten.

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