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Datenschutz-Grundverordnung

Vorsicht vor DSGVO-Abmahnungen mit Schadsoftware!

Die Datenschutz-Grundverordnung muss für vieles herhalten. Jetzt verschicken Kriminelle Abmahnungen per Mail mit einer Schadsoftware im Anhang.

Er nennt sich Rechtsanwalt Dr. Hans Dittrichs und verschickt angeblich E-Mails im Namen seiner Mandanten. Darin weist er die Empfänger darauf hin, dass sie eine Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begangen haben. Doch was ist das? Aus der E-Mail geht das nicht hervor.

„Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus“, heißt es in dem Schreiben lediglich. Mehr sollen die Empfänger erfahren, wenn sie das Dokument im Anhang öffnen.

Doch genau davor warnt die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe derzeit, die die E-Mail unter www.rak-karlsruhe.de veröffentlicht hat. „Die Mail dient erkennbar nur der Versendung von Viren- oder Schadsoftware mittels des angehängten zip-Archivs“, teilt sie mit.

Zu dieser Einschätzung kommt auch der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, dem ebenfalls eine solche Mail vorliegt. „Öffnen Sie den Anhang nicht“, lautet deshalb der Tipp für Handwerker. Aus Sicht des Verbandes sprechen vier Gründe dafür, dass hier eine Fake-Mail vorliegt:

  1. Im bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnis wird niemand mit dem Namen Dr. Hans Dittrichs geführt.

  2. Es gibt keine Kanzlei namens D&D.

  3. In der E-Mail fehlt eine Signatur.

  4. Seriöse Kanzleien schreiben im Erstkontakt niemanden per E-Mail an.

Mehr zum Thema DSGVO-Abmahnungen lesen Sie im Beitrag "Oberlandesgericht sagt „vielleicht“ zu DSGVO-Abmahnungen".

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