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Steuern

Warnsignale vor einer Betriebsprüfung

Betriebsprüfungen erfolgen nicht nach einem festen Rhythmus. Doch Sie können sie kommen sehen. Wie? Das lesen Sie hier.

von Jörg Wiebking

Statistiken erzählen selten die Wahrheit. Das gilt zumindest beim Thema #132;Betriebsprüfung #147;. Beispiel #132;Prüfungsturnus #147;: Laut aktueller Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) wird mit steigender Größe immer öfter geprüft. So hatten Großbetriebe im Jahr 2005 einen Prüfungsturnus von 4,4 Jahren, bei Mittelbetrieben beträgt er 13,1 Jahre und für kleinere Betriebe weist das BMF die Zahl gar nicht erst aus. Und während der Turnus bei den Großbetrieben in den letzten Jahren immer kürzer wurde, stieg die Zahl bei den Mittelständlern an.

Keine Kapazitäten für Turnus-Prüfung
Bedeutet dass nun in der Praxis, dass ein durchschnittlicher Handwerksbetrieb höchstens alle 13 Jahre mit Besuch vom Prüfer rechnen muss? Natürlich nicht:

1. Diese Zahlen erfassen nur die steuerliche Betriebsprüfung. Einige wichtige Prüfungsanlässe sind hier nicht enthalten: Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Lohnsteueraußenprüfung und Steuerfahndung gehen nicht mit ein.

2. #132;Es handelt sich um Durchschnittswerte. Für den einzelnen Betrieb kann das ganz anders aussehen #147;, sagt Steuerberater Dirk Witte aus Wildeshausen: Es gebe Betriebe, die nie geprüft würden, während andere fast permanent Besuch vom Fiskus bekommen.

Die Folge: #132;Den Fall, dass ein Unternehmen turnusgemäß in die Prüfung gerät, gibt es nicht #147;, betont Witte. Denn für solche Aktivitäten haben Steuerprüfer einfach keine Kapazitäten: #132;Es fehlen Betriebsprüfer, es fehlen Steuerfahnder, das ist bekannt, aber getan wird nichts #147;, beklagte jüngst ein Finanzbeamter gegenüber der Presse während einer Demo der Steuergewerkschaft in Elmshorn. Daher müsse das Finanzamt schon einen begründeten Verdacht haben, bevor es die Prüfer losschickt, sagt Steuerberater Witte. #132;Darum sind eindeutige, aussagekräftige Bilanzen der beste Schutz gegen eine Prüfung. #147; Was von der Norm abweicht, sollte in der Anlage erläutert werden. Witte rät dazu, Finanzbeamte grundsätzlich umfassend zu informieren und auch über den Steuerberater den Kontakt zu halten. #132;An den Beamten hängt alles, die entscheiden ob sie jemanden zur Prüfung anmelden. #147;

Warnsignal vom Fiskus
Und woran erkennt ein Unternehmer, ob die Prüfung droht? #132;Dafür gibt es ein klares Signal #147;, sagt Witte: #132;Wenn die Steuerbescheide unter dem so genannten Vorbehalt der Nachprüfung stehen. #147; Da jedoch bei der regulären Prüfung drei Jahre zusammenhängend geprüft werden, müssten auch erst einmal drei Bescheide unter Vorbehalt stehen. #132;Das bedeute, ein Unternehmer hat mindestens zwei Jahre Zeit, sich auf eine anstehende Prüfung vorzubereiten #147;, sagt Witte.

Anders sehe es beim Besuch der Steuerfahndung aus: #132;Die kommen überraschend und beschlagnahmen gleich alles. #147; Das dürfte für Betroffene indes keine Überraschung sein, glaubt Witte: #132;Die kommen nicht ohne triftigen Grund. Selbst eine anonyme Anzeige reicht nicht, wenn sie nicht fundiert ist. #147; Wer allerdings tatsächlich Steuern hinterziehe, müsse jederzeit mit diesem Besuch rechnen.

Razzia nur als letztes Mittel
Ein Finanzamt darf nicht schon beim ersten Verdacht auf eine Steuerhinterziehung Büro und Wohnung durchsuchen. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, sind Durchsuchungen nur das letzte Mittel. Eine Durchsuchung komme erst in Frage, wenn die Behörde alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hätte. #132;Es mag für die Ermittlungsbehörden mühevoller sein, durch Auskunftsersuchen beim Grundbuchamt oder der Bank und durch Zeugenvernehmungen die Hinweise auf ein strafbares Verhalten zu überprüfen; der hohe Wert der Integrität der Wohnung verlangt jedoch diese Mühewaltung. #147; Damit gaben die Richter einem Unternehmer aus Braunschweig recht, der sich gegen die Durchsuchung gewehrt hatte. Die Steuerfahndung hatte verdächtigt, den Bau einer Halle mit nicht versteuertem Einkommen finanziert zu haben.

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