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Was denn nun?

Rein in die GmbH oder doch nicht? Steuer- und Gesetzesänderungen machen die Entscheidung nicht leichter. Doch in der Praxis zählen andere Fragen.

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20.09.2007

Was denn nun?

Rein in die GmbH oder doch nicht? Steuer- und Gesetzesänderungen machen die Entscheidung nicht leichter. Doch in der Praxis zählen andere Fragen.

Rein in die GmbH oder doch nicht? Steuer- und Gesetzesänderungen machen die Entscheidung nicht leichter. Doch in der Praxis zählen andere Fragen.

Steuervorteile abwägen

Kostenloser Download: Steueränderungen 2008 im Überblick

Mieses Image

Limiteds haben einen schlechten Ruf. Eine

Alternative könnte das neue GmbH-Recht

schaffen.

Das Image der britischen Limited ist schlecht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater. Zwei Drittel der Berater sehen die Akzeptanz bei Zulieferern und anderen Partnern als gering an, bei Kreditgebern sind es sogar knapp 90 Prozent. Dass die Limited-Gründungen dennoch zunehmen, liege vor allem daran, dass Gründer kostengünstig und schnell starten ohne unter das deutsche Haftungsrecht zu fallen.

Eine Alternative sehen die Berater in der geplanten Reform des GmbH-Rechts. Voraussichtlich Mitte 2008 sollen folgende Änderungen in Kraft treten:

Als Mindestkapital einer GmbH genügen künftig 10 000 statt der bisher 25 000 Euro.

Ein Mustergesellschaftsvertrag soll unkomplizierte Standardgründungen erleichtern. Da die Regelungen im Mustervertrag einfach und selbsterklärend sein sollen, kann die sonst erforderliche, kostenpflichtige Beratung durch einen Notar entfallen.

Ein Muster für die Handelsregisteranmeldung soll die Eintragung der GmbH im Handelsregister erleichtern auch ohne rechtliche Beratung.

Mit nur einem Euro Kapital sollen Unternehmer eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen können. Solche Unternehmen sollen mit dem Hinweis Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmieren und jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns in Stammkapital umwandeln, bis die 10 000 Euro erreicht sind.

Nach Einschätzung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks profitiert das Handwerk vom neuen GmbH-Recht. Falls jedoch die Ein-Euro-GmbH eingeführt werde, bedürfe es eines Ausgleichs, um den Gläubigerschutz sicherzustellen.

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