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Sonderregelung

Wegen Corona: Telefonische Krankschreibung erneut verlängert

Bis Ende März 2021 können Arbeitnehmer für 7 Tage telefonisch krankgeschrieben werden. Die Sonderregelung wurde wegen der Corona-Pandemie verlängert.

Auch über den Jahreswechsel hinaus können sich Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. Diese Sonderregelung soll aufgrund der hohen Covid-19-Infektionszahlen bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Niedergelassene Ärzte können demnach auch eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausstellen.

Durch eine Reduzierung der direkten Arzt-Patienten-Kontakte soll das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt und Arztpraxen entlastet werden.

Wichtig: Laut G-BA müssen sich niedergelassene Ärzte nach wie vor durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Gesundheitszustand der Versicherten überzeugen. Sie sollten prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Die Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit müsse nun noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft werden und trete nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Eine Übersicht über die vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen finden Sie hier.

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