2. November 1979. ‚Die Zeit‘ berichtet über die Zahntechniker. das Bundeswirtschaftsministerium wolle die Meisterprüfungsverordnung der Branche lockern
Interessant sind aus heutiger Sicht die Nebenaspekte, die der Text behandelt. Ein Beispiel: „Mit dem Markt ist das so eine Sache. Die Zahntechniker sind in totaler Abhängigkeit den Zahnärzten auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Während der Optiker – auch ein ‚Gesundheitshandwerker‘ – mit seinen Kunden direkt Kontakt hat und ihnen sogar eine Korrekturbrille auch ohne Einschaltung des Augenarztes anpassen darf, ist der Zahntechniker mit seinem Laborbetrieb nur Zulieferer des Zahnarztes.“
Vor 37 Jahren wurde damit ein Satz verfasst, der – zumindest inhaltlich – deckungsgleich vor nicht einmal einem Jahr auf handwerk.com erschienen ist. In einem Interview mit der Überschrift „Unfassbare 560 Tage Zahlungsziel“ sagte der Zahntechnikermeister Karsten Krone (Name geändert) im Oktober 2015: „Die Zahnärzte sind unsere Kunden, und nur über die Zahnärzte kommen wir an die Patienten heran. Wer sich querstellt, der riskiert zusätzlich, dass der Zahnarzt ihn bei den Kollegen in der Region anschwärzt.“ Und: „Von meiner Arschkriecherei habe ich ständig einen braunen Hals. Zahntechniker befinden sich in einer gnadenlosen Abhängigkeit. Wir müssen ganz vorsichtig taktieren, sonst sind wir den Kunden los.“
Und das Problem ist sogar noch älter. Das geht auch aus dem Zeit-Artikel von 1979 hervor: „Schon immer“, heißt es dort, habe den Zahntechnikern ihre Abhängigkeit vom Zahnarzt „wie ein Pfahl im Fleisch“ gesessen, „zumal viele Doktoren ihrerseits in dieser Abhängigkeit keine moralische Verpflichtung zu erkennen vermögen“.
Früher war alles genau so
Im Herbst 2015 haben wir Karsten Krone gefragt: Wie kommen die Zahntechniker heraus aus dieser Nummer? Irgendwie müssten sie die Zahnärzte umgehen und direkt mit den Patienten arbeiten dürfen, oder?
Seine Antwort: „Ja, eindeutig, aber über das Sozialgesetzbuch V sind uns vollständig die Hände gebunden. […] Weil die Zahnärzte breit auf der Berufsordnung sitzen. […] Wir können die Patienten nicht einmal beraten. Und das ist der Punkt, in dem sich unsere Branche von allen anderen Gesundheitshandwerken unterscheidet.“
1979 versus Gegenwart – früher war alles genau so.