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Urteil

Weitergabe privater Daten: Fristlose Kündigung rechtens?

Wer im Computer eines Kollegen schnüffelt und private Daten weitergibt, kann fristlos gekündigt werden. Ein Gericht entschied trotzdem: Abmahnung reicht.

Wer einem Mitarbeiter fristlos kündigt, braucht einen wichtigen Grund. Dass aber im Einzelfall das Motiv und die Dauer des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden müssen, hat jetzt das Arbeitsgericht Aachen klargestellt.

Der Fall: In einer Kirchengemeinde lief ein Ermittlungsverfahren gegen den Pastor. Er stand im Verdacht, eine Frau im Kirchenasyl zu einer Liebesbeziehung gedrängt zu haben und sexuell übergriffig geworden zu sein. Die Betroffene hatte deshalb einen Selbstmordversuch unternommen.

Eine Mitarbeiterin im Gemeindebüro durchsuchte daraufhin den Dienstcomputer des Pastors und kopierte seine Chatverläufe mit dem Opfer. Die Daten gab sie an die Staatsanwaltschaft sowie eine Unterstützerin des Opfers weiter. Die Kirchengemeinde kündigte der Mitarbeiterin fristlos, sie klagte.

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Aachen entschied im Sinne der gekündigten Frau. Zwar sei ihr Verhalten – das Durchsuchen eines Dienstcomputers und die Weitergabe privater Daten an Dritte – ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Sie habe kein Recht auf eine eigenmächtige Beweissicherung gehabt, so die Richter. In diesem Fall aber müsse berücksichtigt werden, dass die Gekündigte aus einem starken moralischen Motiv heraus gehandelt habe. Zudem habe sie zuvor seit 23 Jahren ohne Beanstandungen in der Gemeinde gearbeitet. Eine Abmahnung sei daher ausreichend.

Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 22. April 2021, Az. 8 Ca 3432/20

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