Foto: stefan_weis - Fotolia

Recht

Werbung mit zulassungspflichtigen (Handwerks-)Leistungen unzulässig

Wer mit zulassungspflichtigen Handwerksleistungen wirbt, muss dafür auch die entsprechende Qualifikation vorweisen. Das hat das Landgericht Halle entschieden.

Der Fall: Ein Kfz-Händler hatte auf seiner Internetseite unter anderem damit geworben, handwerkliche Leistungen auf dem Gebiet "Abgastest, Autoglaserei, Karosserie, Lackiererei und Werkstatt" ausführen zu können. In der Handwerksrolle war der Betrieb jedoch damit nicht eingetragen. Deshalb wurde er kostenpflichtig abgemahnt.

Die Entscheidung: Das Landgericht Halle (Az. 8 O 46/15) hat entschieden, dass der Unternehmer mit der Werbung gegen die Handwerksordnung verstoßen habe. Denn er hat ohne vorhandene Zulassung mit der Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten geworben, die der Zulassungspflicht unterliegen.

Laut Handwerksordnung sei der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet. In der Anlage A der Handwerksordnung sei sowohl das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk und das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk aufgeführt.

Die Werbung des Unternehmers, insbesondere der Hinweis „Werkstatt“, erwecke den Eindruck, dass der Betrieb eine Autoreparaturwerkstatt sei. Zudem sei die Werbung mit handwerklichen Leistungen irreführend, weil damit die Vorstellung erzeugt werde, der Betrieb sei in der Handwerksrolle eingetragen.

LG Halle, Urteil vom 1. März 2017, Az. 8 O 46/15

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Recht

Dürfen Trockenbauer Stuckateurarbeiten durchführen?

Manche Gewerke sind zulassungspflichtig, andere sind es nicht. Doch was ist, wenn ein Betrieb unberechtigterweise zulassungspflichtige Arbeiten anbietet?

    • Recht

Großrazzia in Niedersachsen

Razzia der FKS: Zoll prüft auch Eintrag in Handwerksrolle

Ordnungsbehörden ermitteln auch gegen Betriebe, die zulassungspflichtige Tätigkeiten ohne Eintrag in die Handwerksrolle ausüben.

    • Politik und Gesellschaft

Politik und Gesellschaft

Wie wichtig ist Ihnen der Meister im Handwerk?

Qualifikation unnötig: Wer sich als Fliesenleger, Raumausstatter oder einem anderen zulassungsfreien Gewerk selbstständig machen will, darf das ohne Fähigkeitsnachweis tun. „Gut so“ oder „Frechheit“? Stimmen Sie ab!

    • Politik und Gesellschaft

Panorama

Gibt es bei Handwerksleistungen einen Minister-Bonus?

Zwei Jahre Wartezeit auf Handwerker? Die Bildzeitung Interviewt Minister Altmaier zur „Klempner-Krise“. Doch der musste nie lang auf Handwerker warten.

    • Panorama, Politik und Gesellschaft