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ZDH begrüßt BVG-Urteil zum Meisterbrief

ZDH begrüßt BVG-Urteil zum Meisterbrief

ZDH begrüßt BVG-Urteil zum Meisterbrief

Nach Ansicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) den Meisterbrief bestätigt. Das BVG hatte zwar in der Sache eine Geldbuße gegen einen Elektriker aufgehoben, der kein Meister ist und Reparaturen sowie Installationen durchgeführt hatte. Laut ZDH habe das BVG aber eindeutig festgestellt, "dass es die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Großen Befähigungsnachweis als Voraussetzung für die Ausübung eines Handwerks bereits 1961 entschieden habe und auch künftig daran festhalte". Mit dieser Feststellung habe das BVG unter anderem "auf die vom Beschwerdeführer in seinem Vortrag wiedergegebenen Passagen aus dem Gutachten der Monopolkommission sowie anderer Behauptungen reagiert, der Große Befähigungsnachweis und die Verfassungskonformität der Handwerksordnung insgesamt könne aufgrund der seit 1961 gewandelten tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr aufrecht erhalten werden", erklärt der ZDH die Bedeutung dieser Aussage. Bewusst offen gelassen hätten die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung aber die Frage der Inländerdiskriminierung. Diese werde möglicherweise in einem noch anhängigen Verfahren entschieden, erwartet der ZDH.

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